In Corona Finanzhilfen
20.03.2020  |  Das Land Niedersachsen und die NBank sind in intensiven Planungen von zwei Förderprogrammen, die Soforthilfen für Unternehmen bieten. Für beide Förderprogramme wird nach Angaben der NBank eine Antragsstellung ab Mittwoch, 25.03.2020 möglich sein.
Dazu schnürt das Land ein Förderpaket im Umfang von 4,4 Mrd. EUR, über das der Landtag entscheiden muss. Zum Programm gehören Zuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen bis 49 Mitarbeiter, auch für Selbständige ohne Mitarbeiter oder Start-ups.
  • bis  5 Mitarbeiter   3.000 EUR
  • bis 10 Mitarbeiter  5.000 EUR
  • bis 30 Mitarbeiter 10.000 EUR
  • bis 49 Mitarbeiter 20.000 EUR

Das Programm soll unbürokratisch mit einer einfachen Eigenerklärung des Unternehmers beantragt werden können.

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27. 03 2020  |  Die NBank informiert:

Hiermit bieten wir Ihnen einen neuen Antragsweg für den Zuschuss Niedersachsen-Soforthilfe Corona: Ab sofort können Sie den Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“ sowie das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ hier elektronisch laden und uns per E-Mail senden. zu den Antragsformularen als Download
Gehen Sie dazu wie folgt vor:

1. Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
2. Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig elektronisch am PC aus.
3. Senden Sie uns den Antrag, die De-minimis-Erklärung und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse zu: antrag@soforthilfe.nbank.de

Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nbank.de
Für weitere Informationen – auch zu anderen Unterstützungsleistungen – informieren Sie sich über unsere Internetseite.

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NBank erleichtert das Antragsverfahren für Kredite

28.03.2020  |  Die NBank hat am 27.3. eine neue Mitteilung zu einem effizienten Antragsverfahren herausgegeben. Zum einen hat sie neue Serverkapazitäten eingerichtet, zum anderen die Kommunikation weitergehend organisiert und auf typische Fehler bei der Antragstellung hingewiesen. Die Antragsdokumente müssen vollständig sein und im Original eingereicht werden. Oft fehle auch eine nachvollziehbare Begründung der Existenzbedrohung. Den Inhalt der aktuellen Hinweise finden Sie in unserem Herfurth Corona helpdesk unter Finanzhilfen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen und der Finanzlage des Unternehmens zutreffend und Einschätzung nach bestem Wissen erfolgen müssen. Bei falschen Angaben drohen den Geschäftsführern strafrechtliche Konsequenzen wegen Betrugs.

>> Hinweis: Unser Beratungsangebot zur Beantragung von Fördermitteln finden Sie ebenfalls unter Finanzhilfen oder unter stuff@herfurth.de.

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28. 03 2020  |  Die NBank informiert:

Wichtige Informationen zu Ihren gestellten und noch zu stellenden Anträgen
Wir können Ihre Anträge nur bearbeiten, wenn:

1. Nur Originale der Dokumente senden: Keine Fotos oder Dropbox-Links der Anträge und des De-minimis-Formulars senden – diese können nicht bearbeitet werden! Gewerbeschein etc. können auch als Fotos eingereicht werden. Anträge als Fotos und Links können nicht von uns maschinell bearbeitet werden. Bitte senden Sie Ihren Antrag erneut als PDF.
Achten Sie bitte darauf, dass der Antrag nur digital ausgefüllt werden kann und wir keine Unterschrift benötigen. Wir können keine handschriftlich ausgefüllten Anträge bearbeiten

2. Sie können PDFs in Ihrem Browser nicht öffnen? So geht’s: Klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das gewünschte Dokument, wählen Sie „Ziel speichern unter…“ und speichern Sie das Dokument auf Ihrem PC. Anschließend öffnen Sie das Dokument (über rechte Maustaste „öffnen mit“) direkt von dem Speicherort auf Ihrem PC mit dem aktuellen Adobe Reader.
Adobe Reader

3. Antragseingang wird nicht von uns per E-Mail bestätigt!
Wir versenden keine Eingangsbestätigung des Antrags. Alle Anträge kommen an! Deshalb fragen Sie bitte nicht telefonisch oder per E-Mail nach!

4. Die Dokumente müssen vollständig sein!
Ihre eingereichten Dokumente müssen vollständig sein, auch die Begründung der Existenzbedrohung. In unserer Produktinformation sind die wichtigen Hinweise aufgeführt.

5. Antragsformular für die Niedersachsen-Soforthilfe Corona
https://www.soforthilfe.nbank.de/

6. Anträge kommen nur bei uns an wenn,
Sie diese an die E-Mail-Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de zurücksenden.

7. Hinweis zur Antragsnummer:
Die Antragsnummer wird durch die NBank vergeben, bitte im Vordruck De-minimis-Erklärung keine Eintragung bei der Antragsnummer vornehmen.

8. Anträge auf den Niedersachsen-Liquiditätskredit werden über das Kundenportal der NBank gestellt.
Bei wirklich dringlichen Fragen kontaktieren Sie uns bitte ausschließlich über beratung@nbank.de oder unsere Hotline 0511 30031-333.

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17. 04. 2020  |   Die NBank informiert:

1. Änderungen im Niedersachsen-Liquiditätskredit:

Verfahren für Auszahlungen beschleunigt und Begrenzung auf Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte
Am Nachmittag des 17.04.2020 stellt die NBank das Antragsverfahren des „Niedersachsen-Liquiditätskredits“ so um, dass mit dem Antrag bereits alle vertraglichen Bedingungen geregelt werden, die für den Abschluss des Darlehens notwendig sind. Nach positiver Prüfung nimmt die NBank den Antrag an und wird die Darlehenssumme ohne weitere Auszahlungsanforderungen auszahlen.
Gleichzeitig mit dieser Verfahrensverbesserung werden die Förderbedingungen ab Umstellung des Verfahrens an die Kulisse der Förderangebote des Bundes über die KfW angepasst. Die NBank begrenzt ihre Unterstützungen auf Unternehmen bis einschließlich 10 Beschäftigte. Die KfW hat am 15.04.2020 den KfW-Schnellkredit über die Hausbanken eingeführt, der für Unternehmen größer als 10 Beschäftigte angeboten wird. Mit dieser Änderung stellen wir sicher, dass allen Unternehmensgrößen entsprechende Hilfsangebote zur Verfügung stehen.

2. Digitalbonus. Niedersachsen an Bedarf von Unternehmen in der Corona-Krise angepasst

Das Förderprogramm „Digitalbonus.Niedersachsen“ wird an den speziellen Bedarf von Unternehmen in der Corona-Krise angepasst. Ab sofort können niedersächsische Unternehmen den Zuschuss von bis zu 10.000 Euro explizit auch für Homeoffice-, Videokonferenz- und Telemedizintechnik beantragen. Nur für diese Anschaffungen ist seit 16.04.2020 auch ein vorzeitiger Maßnahmebeginn möglich, d.h. nach erfolgreicher Antragstellung im Kundenportal der NBank, kann sofort die Beschaffung erfolgen.

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

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