Hannover, 21.01.2021 | Das Antragsverfahren wurde vereinfacht und die Förderung großzügiger, mit einem größeren Kreis an berechtigten Unternehmen.

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit
    o Jahresumsatz bis zu 750 Mio. Euro
    o Umsatzeinbruch von min. 30 Prozent in einem Monat im Vergleich zum Referenzmonat 2019
  • Förderzeitraum ab November 2020 bis Juni 2021
  • Doppelförderung ist ausgeschlossen: Bei Erhalt von November- bzw. Dezemberhilfe sind Unternehmen für diese Monate nicht antragsberechtigt; Leistungen nach Überbrückungshilfe II werden angerechnet
  • Förderungsbetrag ist angehoben auf 1,5 Mio. Euro pro Monat – die Höhe orientiert sich am Umsatzrückgang
  • Maximal sind 4 Mio. Euro möglich (EU-Recht, derzeitiger Stand)

Die besonders von der Krise betroffenen Branchen (Tourismus, Kultur, Einzelhandel und Pyrotechnik) und Soloselbstständige haben weitergehende Möglichkeiten zugesichert bekommen.

Weitere Informationen bietet das BMWi (Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe – verbessert, erweitert und aufgestockt! (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de))

Anerkennung weiterer Kostenpositionen

  • Wertverluste aus unverkäuflicher oder saisonaler Ware werden als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt;
  • Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten ebenso wie Investitionen in Digitalisierung und Modernisierung können als Kostenposition geltend gemacht werden, wie Investitionen in den Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Neustarthilfe für Soloselbstständige

Soloselbstständige können eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro. Die einmalige Betriebskostenpauschale wird auf 50% des Referenzumsatzes verdoppelt. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50% des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25% des Jahresumsatzes 2019.

Antragstellung

Die Antragstellung und die Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III sollen im Februar 2021 über die bundesweit einheitlich digitale Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de erfolgen. Soloselbstständige können bis zu einem Betrag von 7500 Euro unter Nutzung ihres ELSTER-Zertifikats direkt einen Antrag stellen.

Weitere Details zur geplanten Ausgestaltung der Überbrückungshilfe III enthalten die Informationspapiere von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium:

Weitere Informationen:

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