HP COMPACT  |  im März 2016  |
Prof. Dr. Christiane Trüe, LL.M. (East Anglia), Hochschule Bremen  |

Die wirtschaftliche Bedeutung von Daten schlägt sich bekanntlich in vielerlei  Bewertungen nieder, am deutlichsten aber in manchmal astronomischen Kaufpreisen für Internetunternehmen, die viele Nutzer haben, aber noch keinerlei Gewinne.

Einführung und Grundlagen

Industrie 4.0 wirft auch im Bereich des Kartellrechts neue Fragen auf, die es erforderlich machen zu prüfen, ob die bestehenden Grundsätze und Regelungen in der Lage sind, diese zu beantworten bzw. zu angemessenen Lösungen zu führen. Das Bundeskartellamt hat daher bereits Anfang 2015 einen „Think Tank“ der 6. Beschlussabteilung gegründet, um als Kartell­behörde angemessen auf die Herausforderungen der Internetökonomie für die Kartellrechtsanwendung reagieren zu können. Der Think Tank hat am 9. Juni 2016 ein Arbeitspapier zum Thema „Marktmacht von Plattformen und Netzwerken“ vorgelegt, auf das im Folgenden mit eingegangen wird.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

hp-compact-2016-03-industrie-4.0-im-wettbewerbsrecht

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