Hannover, 15.06.2021 | Für die richtige Gestaltung der Nachfolge stehen dem Erblasser eine Reihe von rechtlichen Instrumenten zur Verfügung. Er kann den Nachlass mit einer Teilungsanordnung einzeln aufteilen, bestimmten Personen Vermögen als Vermächtnis zuwenden, er kann Auflagen erteilen und Bedingungen stellen. Wenn der Erblasser auch seinen Erben noch binden will, setzt er ihn nur zum Vorerben ein und die nächste Generation zum Nacherben. Ansonsten ist eine Festlegung für spätere Erbgänge aber nicht einfach zu erreichen. Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht sind ebenso wichtige Instrumente wie Schenkungen – etwa auch unter Nießbrauch oder gegen eine Versorgungsrente.
Erfahren Sie mehr bei Take5 im zweiten Teil zum Thema „Gestaltungen der Erbschaft“.