Hannover, 20.05.2022 | Am 04. Juni 2021 hat die Europäische Kommission neue Standardvertragsklauseln (Standard Contractual Clauses, kurz SCCs) für internationale Datentransfers herausgegeben. Die neuen SCCs stellen eine Anpassung an die 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung dar. Seit 27. September 2021 dürfen neue Datenübermittlungsverträge und Vertragsänderungen nur noch unter Verwendung der neuen SCCs geschlossen werden. Bis zum 27. Dezember 2022 müssen alle Altverträge auf die neuen SCCs umgestellt werden. Die alten SCCs, die noch auf der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG aus dem Jahr 1995 beruhten und bis zu 17 Jahre alt waren, wurden ersetzt. Bei Weiterverwendung der alten SCCs kann die Datenübermittlung untersagt und ein Bußgeld verhängt werden.
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