Standpunkte | Hannover, 02.06.2018 | Das von der Bundesregierung betriebene Ausschreibungsprojekt für die 5G- Mobilfunknetze in Deutschland muss sich streng an wettbewerbskonforme Vorgaben halten. Dabei kommt es darauf an, dass die Bundesregierung nicht den Fehler wiederholt, die Lizenz an den Meistbietenden zu vergeben, ohne dass dieser eine volle Ausbauverpflichtungen übernimmt. Die Versorgung wirtschaftlich weniger attraktiver Gebiete muss daher entweder über eine Lizenzauflage sichergestellt werden oder der Bund und die Länder müssen unmittelbar die Versorgungslücken mit abdecken und durch Einnahmen aus den 5G-Netz-Lizenzen finanzieren.
Ulrich Herfurth