HP COMPACT | im Oktober 2012 |
Zheng Zhou, Rechtsanwältin in Hannover, Juristin (China) |

Motiv für die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ist oftmals, dass in bestimmten Wirtschaftszweigen die Unternehmensform eines Joint Ventures gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Der neu überarbeitete Investitionskatalog, in Kraft getreten am 30.01.2012, gibt teilweise sehr konkrete Bereiche und Industrien vor, in denen eine Mehrheitsbeteiligung des chinesischen Partners an einem Joint Venture notwendig ist, z. B in den Bereichen Luftfracht, internationale Seefracht, Aufbau und Betrieb des Eisenbahnnetzes und Betrieb von Atomkraftwerken.

Weitere strategische Überlegungen zur Gründung eines Joint Ventures sind die lokale Vernetzung des potenziellen chinesischen Partners zu Behörden oder Kunden, bereits vorhandene Marktkenntnisse oder Verkaufskanäle und die Räumlichkeiten, Fachpersonal oder Produktionsmöglichkeiten, die ein chinesischer Partner anzubieten hat.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Dateien:
HPcompact201210b.pdf61 K

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