CASTON COMPACT |  im September 2012  |
Sibyll Hollunder-Reese, M.B.L. (St. Gallen)
Rechtsanwältin in  Hannover

In der Praxis kommt es nicht selten vor, dass Auszahlungen an GmbH-Gesellschafter getätigt werden, obwohl diese unzulässig sind. Diese verbotenen Auszahlungen führen zu empfindlichen Folgen für die Gesellschafter der GmbH und gegebenenfalls auch für den Geschäftsführer der GmbH.

Auszahlungsverbot

Geschäftsführer einer GmbH dürfen an Gesellschafter Aktivvermögen der Gesellschaft nicht auszahlen, wenn und soweit dadurch eine Unterdeckung herbeigeführt oder noch vertieft oder gar eine Überschuldung herbeigeführt oder noch vertieft wird (§ 30 GmbHG). Während bestimmte Regelungen im GmbH-Gesetz (GmbHG) darauf abzielen, die Aufbringung des Stammkapitals sicherzustellen, ist es Zweck des Auszahlungsverbotes (§ 30 GmbHG) die Erhaltung des Stammkapitals im Interesse der Gesellschaft, vorzüglich der Gesellschaftsgläubiger und schließlich auch der einzelnen Gesellschafter zu gewährleisten.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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