Technologietransfer
14.05.2019 | Dienstag | 17.00 h |
Der Austausch von Technologie ist einer der wichtigen Treiber bei Entwicklungen und Innovationen. Technologietransfervereinbarungen umfassen daher regelmäßig umfangreiche Bestimmungen zu Art und Umfang der Nutzungen, zum Umgang mit Wissen und Ergebnissen von Weiterentwicklungen und zur Geheimhaltung. Bei der Überlassung von Technologie haben die Beteiligten oft auch ein Interesse an bestimmten Beschränkungen, Auflagen oder Bindungen. Dazu müssen die Partner aber rechtliche nationale oder europäische Schranken beachten – etwa aus dem Wettbewerbsrecht, dem Außenwirtschaftsrecht und dem Datenschutzrecht.
Referenten
Dr. Maik Plischke ist Geschäftsführer des Innovationszentrum Niedersachsen. Das IZ berät als Landesgesellschaft die Landesregierung zu Schlüsseltechnologien, Innovationsvorhaben so-wie zum Wissens- und Technologietransfer.
Ulrich Herfurth ist Rechtsanwalt in Hannover und Brüssel und Geschäftsführender Partner von Herfurth & Partner. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich der strategischen Rechtsberatung für Unternehmer – insbesondere zu Unternehmensstruktur, Unternehmenskauf und Beteiligungen. Hinzu kommen Projekte zu internationalen Märkten und innovativen Technologien.
Martin Heitmüller ist deutscher Anwalt und französischer Jurist und arbeitet bei Herfurth & Partner im Bereich Vertrieb und Lizenzen.
Im Anschluss Imbiss und persönliche Gespräche
Ende ca. 20.00 Uhr
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Veranstalter / Ort:
Herfurth & PartnerRechtsanwaltsgesellschaft mbH
Luisenstr. 5, 30159 Hannover