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Hannover, 25.10.2022 | Zurzeit erhalten viele Betreiber von Websites Abmahnungen von Anwälten wegen der Nutzung von Google Fonts. Grund ist ein Urteil des Landgerichts München aus dem Januar 2022: Danach ist eine dynamische Einbettung von Google Fonts auf Websites datenschutzwidrig. Das Landgericht hatte dem Betroffenen Schadensersatz in Höhe von 100,- EUR zugesprochen, außerdem einen Unterlassungsanspruch und einen Auskunftsanspruch.

Bei den verschickten Abmahnungen handelt es sich allerdings häufig um angebliche und arrangierte Fälle. Websitebetreiber sollten daher keine Zahlung ohne vorherige Prüfung vornehmen: Sind Google Fonts tatsächlich dynamisch eingebunden? Sind die Angaben in der Abmahnung richtig und wahr? Ist das Schreiben Teil eines Massenabmahnverfahrens? Bekannte Abmahnanwälte werden im Internet aufgeführt.

Websitebetreiber können Zeit und Arbeit sparen, indem sie ihre Websites anpassen und Google Fonts nicht mehr dynamisch einbetten.

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