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Hannover, 04.01.2023 | Der Beginn des neuen Jahres bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich. Diese sollen vor allem für Entlastungen von Bürgern und Unternehmen sorgen. Die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier in aller Kürze: 

Gesundheit

Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus

Der Anspruch auf eine Schutzimpfung besteht bis zum 07. April 2023. Vom kommenden Frühjahr an ist die Schutzimpfung in die haus- und fachärztliche Regelversorgung integriert. 

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber müssen ab Beginn dieses Jahres die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Mitarbeiter elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse abrufen. Damit müssen Mitarbeiter den „gelben Schein“, also die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform, dem Arbeitgeber nicht mehr vorlegen.

Gesetzliche Krankenkassen: Erhöhung des Zusatzbeitrages

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen beträgt weiter 14,6 %. Der Zusatzbeitrag wird demgegenüber in diesem Jahr um 0,3 %, mithin auf 1,6 % erhöht. Damit zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte künftig im Durchschnitt 16,2 % des Gehalts an die Krankenkasse. 

Steuern

Höherer Grundfreibetrag

Zum 01. Januar 2023 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro. Für 2024 soll der Freibetrag weiter auf 11.604 Euro erhöht werden. Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass das zur Sicherung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert wird.

Angepasster Einkommenssteuertarif

Für die Jahre 2023 und 2024 wird der Einkommenssteuertarif angepasst, damit die Bürger nicht bedingt durch die Inflation mehr Steuern zahlen müssen. Für 2023 bedeutet dies das folgende:

  • Maximale Entlastung: 637 Euro
  • Spitzensteuersatz von 42 %: ab 62.810 Euro Jahreseinkommen

Höherer Freibetrag für Kapitaleinkünfte

Der Freibetrag für Kapitaleinkünfte wird von bislang 801 Euro auf 1.000 Euro erhöht. Ferner können Arbeitnehmer statt wie bislang 1.200 Euro nunmehr 1.230 Euro ihrer Werbungskosten pauschal steuerlich absetzen.

Höhere Homeoffice-Pauschale

Die Pauschale für im Homeoffice Tätige wurde entfristet. Steuerpflichtige können nun 6 Euro je Homeofficetag und damit einen Euro mehr als bislang geltend machen. Hinsichtlich des maximalen Abzugs findet eine Erhöhung von 600 Euro auf 1.260 Euro statt.

Energiekrise

Gas- und Strompreisbremse

Die Preisbremsen treten im März 2023 in Kraft und gelten rückwirkend ab dem 01. Januar 2023 für Verbraucher, kleine und mittlere Unternehmen und Pflege- und Bildungseinrichtungen. Sie gelten vorerst bis zum 30. April 2024.

Gaskunden zahlen dann für 80 % ihres bisherigen Verbrauchs einen Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Stromkunden zahlen maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. 

Beteiligung der Vermieter an Klimaabgabe

Seit Beginn dieses Jahres sind Vermieter abhängig von der Gebäudeeffizienz an der Klimaabgabe für Gas- und Ölheizungen zu beteiligen. Bisher kamen Mieter allein für diese Kosten auf. Der Vermieter muss nun abhängig davon zahlen, wie viel Energie ein Gebäude je Fläche verbraucht; je mehr Energie es also verbraucht, desto mehr muss der Vermieter sich an den Kosten beteiligen. 

Förderung von Photovoltaik

In Photovoltaikanlagen kann mehr Strom eingespeist werden, da die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 % der Nennleistung entfällt. Zudem fällt bei der Anschaffung kleinerer Photovoltaikanlagen keine Mehrwertsteuer an und auch auf deren Erträge fällt keine Einkommenssteuer mehr an. Weitere Neuerungen ist die Anhebung der Vergütungssätze für eingespeisten Strom. 

Schutz von Menschenrechten und Umwelt

Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Seit dem 01. Januar 2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das Gesetz verpflichtet zum Schutz der Menschen die Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern dazu, menschenrechtswidrige Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen in ihren Lieferketten abgestuft je nach Einflussmöglichkeit zurückzuverfolgen und damit auch einen Beitrag für den Umweltschutz zu leisten. Ab dem 01. Januar 2024 treffen die Pflichten Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern. 

Soziales

Einführung des Bürgergeldes

Das Bürgergeld ersetzt zum 01. Januar 2023 Hartz IV. Die Höhe des Bürgergeldes beträgt für einen Erwachsenen 502 Euro im Monat. Langzeitarbeitslose erhalten monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro, wenn sie eine Berufsausbildung nachholen. Neue Bürgergeld-Bezieher dürfen im ersten Jahr ihr Erspartes behalten, wenn es nicht mehr als 40.000 Euro beträgt. Dieses Schonvermögen wird für jedes weitere Haushaltsmitglied noch einmal auf 15.000 Euro erhöht.

Späteres Renteneintrittsalter

2023 steigt die Altersgrenze für den Renteneintritt um einen Monat. Personen, die 1958 geboren sind, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren. Diese Grenze erhöht sich je Jahrgang um zwei Monate.

Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen

Zu Beginn des Jahres 2023 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung angepasst.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung steigt auf 59.850 Euro im Jahr. Die wichtige Bezugsgröße für Selbstständige und freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt je Monat 3.395 Euro (Westen) und 3.290 Euro (Osten).

Die Beitragsbemessungsgrenze für die allgemeine Rentenversicherung (West) ist am 01. Januar 2023 auf 7.300 Euro im Monat und in der allgemeinen Rentenversicherung (Ost) auf 7.100 Euro gestiegen.

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