Rechtsanwältin (D)
Fachanwältin für Familienrecht
zertifizierte Testamentsvollstreckerin DVEV
EMail: herfurth_a@herfurth.de

 

 

 

 

Angelika Herfurth ist seit 1985 als Rechtsanwältin in Göttingen und Hannover tätig. Ihr Schwerpunkt liegt im deutschen und internationalen Familienrecht und Erbrecht. Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und betreut den Bereich Erbrecht und Vermögensnachfolge. Angelika Herfurth verfügt dazu über eine abgeschlossene Fachanwaltsausbildung im Erbrecht und ist zertifizierte Testamentsvollstreckerin DVEV (Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.).

Rechtsanwältin Herfurth hat an der Phillips-Universität in Marburg und der Georg-August-Universität in Göttingen studiert. Danach sammelte sie Erfahrungen durch Mitarbeit in der Projektentwicklung von Immobilien und im Notariat als Notarvertreterin.

Angelika Herfurth berät deutsche und ausländischen Mandanten im Familienrecht zu Eheverträgen und Güterstandslösungen, zu Adoptionen, vertritt in Scheidungsverfahren, zum Unterhalt und zum Umgangsrecht mit Kindern. Im Erbrecht arbeitet sie Gestaltungen aus und setzt diese in Testamente, andere letztwillige Verfügungen und Erbverträge um. Im Streitfall führt sie gerichtliche Verfahren durch.

Mit ihrem langjährigen Schwerpunkt in internationalen Beziehungen hat sie in zahlreichen Fällen Lösungen erreicht: Eheverträge mit Ausländern, Behandlung von Ehen, die nach ausländischem Recht geschlossen wurden, Adoption von Familienangehörigen aus dem Ausland, Adoption durch gleichgeschlechtliche ausländische Partner, Realisierung von Erbschaften mit Geldvermögen in den USA, Kanada und Südafrika und anderen Ländern. In Spanien, Frankreich und den USA hat sie den Übergang von Immobilienvermögen betreut.

Ihre Mandanten haben durch Herkunft, Heirat oder Beruf Beziehungen in die verschiedensten Länder und Kulturen: Südeuropa, USA und Lateinamerika, Islamische Länder und Nahost, Indien, Russland und China. Angelika Herfurth hat viele der Länder beruflich bereist und arbeitet weltweit eng mit anderen Anwälten aus unserer Alliuris Gruppe zusammen.

Im engem Zusammenhang mit Familie und Vermögen stehen auch die erforderlichen Vollmachten und persönlichen Verfügungen, etwa Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Sorgerechtsbestimmungen. All diese Dokumente müssen auch im Ausland Wirkung entfalten können.

Gemeinsam mit anderen Anwälten der Kanzlei begleitet Rechtsanwältin Herfurth Unternehmer und Privatpersonen in ihrer ganzheitlichen Nachfolgeplanung – neben dem Erbrecht und Familienrecht gehören dazu Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Dabei bewährt sich besonders das LifeBook Konzept, mit dem Unternehmer und Privatpersonen systematisch ihre Belange gestalten und regeln.

Sprachen:
deutsch, englisch, französisch

Publikationen:
Unternehmensnachfolge
U. Herfurth / A. Herfurth / H. Kottik
80 S., Hannover 2001

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