In Corona, Corona Finanzhilfen

Hannover, 14. Februar 2021 |  Betroffene können den Förderungszuschuss nun beantragen.  Ab kommenden Montag (15. Februar 2021) werden Abschlagszahlungen von bis zu 400.000 Euro fließen, höhere Abschläge sowie Anträge auf Neustarthilfe für Soloselbstständige sollen ab Ende Februar möglich sein. Die kumulierte Abschlagssumme von 400.000 Euro beeinhaltet Zuschüsse für die Monate November bis Februar. Lesen Sie zur ÜH III auch unsere kürzlich veröfffentliche Darstellung zu den wesentlichen Merkmalen…

• Zur Antragstellung und zu FAQs : Überbrückungshilfe Unternehmen – Überbrückungshilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)

Zusammenfasssung einiger derzeit noch offener Punkte:

• Der Maximalbetrag der Abschlagszahlungen (von derzeit 100.000 € pro Unternehmen) sollte im Interesse der betroffenen Unternehmen auch als Kompensation für das „lange Warten“ erneut erhöht werden. Jedoch ist derzeit nach Ansicht der IHK eine Anhebung eher unwahrscheinlich.
• Junge Unternehmen mit sehr geringem Referenzumsatz bleiben hilflos. Die IHK schlägt dazu eine Vorgehensweise vor, bei der auf den wahrscheinlichen Umsatz (ohne Corona) ein Abschlag von 5 Prozent erfolgt. Eine solche Regelung könnte als Option für alle Unternehmen eingeführt werden, die ab 1.1.2020 gegründet wurden.
• Von den betroffenen Unternehmen wird allgemein eine „lineare Hilfsleistung“ gefordert: Danach sollte ein 10%iger Umsatzrückgang auch zu einer 10%igen Fixkostenerstattung führen usw. Nach Auskunft des BMWi ist für die ÜH III jedoch keine Änderung mehr möglich, auch mit Blick auf die EU-Beihilferegelung.

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