HP COMPACT  |  im September 2013  |
Marc Andre Delp, MLE, Rechtsanwalt, Hannover |

Deutschland gehört zu den exportstärksten Ländern, die Wirtschaft betreibt einen ausgeprägten Handel mit dem Ausland. Dabei gilt der Grundsatz des freien Warenverkehrs: der Handel ist also grundsätzlich zulässig, soweit keine ausdrücklichen Beschränkungen bestehen. Exportierende Unternehmen müssen daher eine Vielzahl von gesetzlichen Beschränkungen beachten. Da die Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen Außenwirtschaftsvorschriften und -beschränkungen erheblich sein können, muss ein Exporteur vor einem Exportgeschäft geeignete Prüfungen durchführen und Auskünfte einholen.

Die staatliche Exportkontrolle ist inzwischen im Wesentlichen durch europäisches Recht geregelt, zum Beispiel durch die Dual-Use-Verordnung der EG. Im deutschen Recht ergeben sich Beschränkungen des Warenverkehrs durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) – dieses will die Sicherheitsinteressen Deutschlands gewährleisten und eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker verhüten. Ergänzend bestimmt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete Verbote und Genehmigungspflichten.

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