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Hannover, 10. April 2013 | Am 10. April 2013 widmete sich der 2. Nordhessische Außenwirtschaftstag dem Thema Personal: Geschäftlicher Erfolg im Ausland hängt oft wesentlich von dem Einsatz der richtigen Mitarbeiter ab. Daher entsenden die meisten Unternehmen für eine gewisse Zeit eigene Mitarbeiter, um vor Ort die Stärken des Unternehmens richtig zum Einsatz zu bringen. Der Auslandseinsatz von Personal erfordert allerdings eine Reihe zusätzlicher Maßnahmen zur Ausgestaltung der sozialen Sicherung, Vergütung und Vermeidung der Doppelbesteuerung. Herfurth & Partner informierte über die arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen bei der Entsendung von Mitarbeitern in das Ausland. Die fachlichen Beiträge wurden von Petra Maria Debring, Fachanwältin für Steuerrecht und Marc-André Delp zur Verfügung gestellt.

Nachfolgend haben wir einen Pressebericht des IHK-Magazins „wirtschaft nordhessen“ als Download für Sie bereit gestellt.

Dateien:
Konzept_bestaetigt.pdf0.9 M

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