In Corona Insolvenz

29.08.2020 | Im Rahmen des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem beschlossen, dass die Insolvenzantragspflicht unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 30.09.2020 ausgesetzt wird.

Diese Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll nun bis Ende des Jahres verlängert werden. Allerdings gilt dies nur dann, wenn der Antragsgrund in der Überschuldung liegt.

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