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06. Oktober 2009: Eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen deutschen und indischen Partnern erfordert nicht zuletzt eine sorgfältig geklärte rechtliche Grundlage. Auf der Spezialmesse BIOTECHICA in Hannover gaben Ulrich Herfurth (Rechtsanwalt) und Adeline-Maler Berger (Advocate & Solicitor, India Desk bei Herfurth & Partner) am 06. Oktober 2009 den interessierten Unternehmen einen Überblick über die wichtigen Bausteine eines Joint Venture. Die Juristen lieferten auch aufschlussreiche Hinweise zu den Unterschieden von Kapitalgesellschaften in Deutschland und in Indien, die als Träger eines JV dienen sollen. Insbesondere ist das indische Gesellschaftsrecht englischer Prägung aus den 1950er Jahren nicht mehr zeitgemäß und von Bürokratie belastet. Zur Durchsetzung von Rechten in Indien empfehlen Herfurth und Berger ein Schiedsgericht mit Sitz in Indien, da ansonsten eine Vollstreckung kaum zu erreichen ist.
Der Vortrag ist als Präsentation erhältlich (Kontakt: redaktion@herfurth.de oder per FON 0511-307 56-16

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