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Hannover, 25. Februar 2015 | Die Übertragung von Vermögen muss nicht bis zum Erbfall aufgeschoben werden, vielmehr ist es oft sinnvoll, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Das Finanzmagazin Capital setzt sich in seinem Beitrag „Wie groß ist das Vermögen?“ in der Ausgabe 02/2015 mit aktuellen Fragen auseinander, Rechtsanwalt Ulrich Herfurth gibt dazu Rat, worauf Schenker achten sollten. Die im deutschen Steuerrecht hohen Freibeträge für Schenkungs- und Erbschaftsteuer von 756.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder sind allein schon oft Grund genug, Vermögensteile zu schenken – immerhin gewährt der Staat diese Freibeträg alle zehn Jahre, so dass sie bei langfristiger Planung mehrfach genutzt werden können. Auch eine Übertragung unter Vorbehalt von Nutzungsrechten kann sinnvoll sein. Allerdings sollte der Schenker nicht spontan und ohne Beratung größere Beträge schenken ohne wichtige Regeln zubeachten: Er muss zum Beispiel bestimmen, ob die Schenkung später auf einen Erbteil oder ein Vermächtnis angerechnet werden soll. Und er sollte sich für bestimmte Fälle Rückforderungsrechte vorbehalten, weil die gesetzlichen Gründe dazu sehr begrenzt sind. Dazu zitiert Capital: “Es ist sinnvoll, den Vermögensübergang genau zu planen, sonst gilt dasselbe wie bei Steuern: was einmal weg ist, ist weg.“

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