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Göttingen, 14. Feb 2019  |  Künstliche Intelligenz ist als selbstlernendes System ein mächtiges Instrument in Händen von Unternehmen, um Geschäftsmodelle zu entwickeln und umzusetzen. Das Management setzt daher zunehmend KI ein, um Entscheidungsrisiken zu prüfen. „Geschäftsführer und Vorstände dürfen sich aber nicht allein auf das Ergebnis der Prüfung durch ihr KI System verlassen, sie müssen die Bewertung auch durch andere Methoden abgleichen“ erläuterte Ulrich Herfurth in seinem Vortrag auf dem 5. Göttinger Forum IT-Recht 2019. „Wenn sie unter der business judgement rule mit ihrem unternehmerischen Ermessen Entscheidungen treffen, müssen sie die Grundlage dafür nachvollziehbar dokumentieren, denn der Geschäftsführer trägt die Beweislast, dass er sorgfältig gehandelt hat“. Tatsächlich erhöht die Möglichkeit des Einsatzes von intelligenten Systemen den Sorgfaltsmaßstab für die Geschäftsführung: wenn KI-Systeme wirtschaftlich vertretbar einsetzbar sind, muss das Management sie nutzen, um die Erkenntnisgrundlage und Bewertung zu verbessern. Immerhin zeigt die aktuelle Entwicklung am Beispiel von Schach, dass KI erfolgreiche Entscheidungen trifft, die sich auf keine bekannte Erfahrung stützen. KI gestützte System können in ihrer kognitiven Autonomie aber auch selbst Risiken bergen, wenn sie Entscheidungen treffen, die abstrakt richtig sein mögen, aber für das Unternehmen gefährlich. Dafür wiederum muss die Unternehmensleitung im Rahmen ihrer Pflicht zur Unterhaltung eines Riskmanagement-Systems das KI System selbst überwachen. Mehrere Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder haften übrigens gemeinsam, auch über ihr Ressort hinaus.

Das Göttinger Forum IT-Recht 2019 „Mit Recht in die Digitale Zukunft“ wurde unter Leitung von Prof. Andreas Wiebe vom Institut für Wirtschafts- und Medienrecht der Universität Göttingen veranstaltet. Mit nahezu hundert Teilnehmern hat es inzwischen bundesweit Beachtung gefunden. Die Fachvorträge hielten die Landesdatenschutzbeauftragte, Vertreter von IT-Unternehmen wie Google und Rechtsanwälte aus der Beratungspraxis.

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