In News

Hannover, 19. November 2013  |   Unterschiede erkennen und als Chance begreifen – dies war die Kernaussage der Konferenz „Geschäftspraxis in China“ von Herfurth & Partner in Hannover. Der sich in China in den letzten Monaten mit dem politischen Machtwechsel angedeutete Umbruch und die damit verbundene Öffnungspolitik lassen auf eine erleichterte Betätigung ausländischer Unternehmen auf dem chinesischen Markt hoffen.

Im Rahmen der Konferenz zeigte Zheng Zhou, deutsche Rechtsanwältin und chinesische Juristin bei Herfurth & Partner den rechtlichen Handlungsrahmen für Unternehmen in China auf und gab praktische Tipps zur Unternehmensgründung. Nach ihrer Empfehlung sei eine 100-prozentige Tochtergesellschaft (WFOE: Wholly Foreign Owned Enterprise) einem Joint-Venture vorzuziehen, falls kein gesetzlicher Joint-Venture-Zwang bestehe. So bleibe das Kapital in den Händen der ausländischen Investoren und es werde ein besserer Schutz in Konflikt- oder Trennungssituationen gewährleistet. Erforderlich für eine erfolgreiche Unternehmensgründung und die weitere Zusammenarbeit sei ein fundiert ausgearbeiteter Vertrag sowie eine inhaltlich gute Übersetzung.

Die Pressemitteilung in ihrer vollen Länge haben wir nachfolgend für Sie als Download bereit gestellt.

Dateien:
2013-11_China_PM.pdf24 K

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*