In Indien

Hannover, 15. März 2011 | Am 19.11.2010 hat der chinesische Staatsrat neue Regelungen zu Registrierung und Betrieb von Repräsentanzen erlassen („Regulations on Administration of Registration of Resident Offices of Foreign Enterprises“). Die neuen Vorschriften treten am 01.03.2011 in Kraft und ersetzen damit die 1983 erlassene „Measures for the Administration of Resident Offices of Foreign Enterprises“.

Inhaltlich verschärfen die neuen Regelungen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Repräsentanzbüros und stimmen damit zum großen Teil mit der „Notice on Further Administration of Registration of Foreign Companies‘ Resident Representative Offices“ überein, die am 04.01.2010 von der chinesischen State Administration for Industry and Commerce (SAIC) erlassen wurde und mit sofortiger Wirkung in Kraft trat.

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