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Los Angeles, 08. März 2019  |  Als erster und als bislang auch einziger US-Staat hat Kalifornien im August 2018 ein Datenschutzgesetz eingeführt, den California Consumer Privacy Act 2018. Scott Lyon, aus dem Michelman & Robinson Büro in Orange County, erklärte auf der Alliuris Konferenz, dass das Gesetz kalifornische Einzelpersonen sowie auch in Kalifornien lebende Ausländer schützt, nicht jedoch Touristen. Das Gesetz definiert deutlich, welche Art von Nutzung und Verarbeitung von Daten erlaubt ist oder wo die Zustimmung der betroffenen Person notwendig ist. Kalifornien lehnt sich dabei an das europäische Modell der DS-GVO an, es gibt jedoch Unterschiede: denn Unternehmen sind als Verarbeiter von Daten nur betroffen, wenn sie mehr als 25 Millionen USD Umsatz generieren oder mehr als 50.000 Adressen verwalten oder mehr als 50% solcher privaten Daten verkaufen.

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