Hannover, 31.05.2022 | Das zunächst als Auffangregister eingeführte Transparenzregister ist durch eine Gesetzesänderung mit Wirkung zum 01. August 2021 zu einem Vollregister erstarkt. Bis zum 30. Juni 2022 müssen sich nun auch alle Gesellschaften, insbesondere die GmbHs, in Deutschland im Transparenzregister registrieren, bislang waren sie davon ausgenommen. Erfüllen sie diese Pflicht nicht, drohen teilweise erhebliche Bußgelder.
Das Compact von Juni 2020 zum Transparenzregister ist daher im Folgenden nach dem gegenwärtigen Stand aktualisiert.
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