
Hannover, 01.06.2026 | Der Data Act ist ein zentrales Element der europäischen Datenstrategie, die unter dem Leitbild „Shaping Europe’s Digital Future“ entwickelt wurde. Ziel dieser Strategie ist der Aufbau eines interoperablen europäischen Datenökosystems, das den freien Fluss von Daten innerhalb der Europäischen Union ermöglicht und gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Dabei soll insbesondere die bislang häufig beobachtete Konzentration von Daten in den Händen weniger großer Unternehmen aufgebrochen werden. Durch klare rechtliche Rahmenbedingungen wird angestrebt, die wirtschaftliche Nutzung von Daten zu erleichtern und gleichzeitig innovative Datentreuhandmodelle zu fördern.
Die zunehmende Digitalisierung führt dazu, dass Daten zu einer zentralen Ressource der modernen Wirtschaft geworden sind. Unternehmen generieren und verarbeiten große Mengen an Daten, die für Innovation, Effizienzsteigerung und neue Geschäftsmodelle genutzt werden können. Der Data Act setzt genau hier an, indem er Regelungen zur Datenverfügbarkeit, zu technischen Schnittstellen, zur Interoperabilität sowie zu vertraglichen Standards zwischen Unternehmen schafft. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Nutzung und fairer Verteilung von Daten zu erreichen.
Data Act und Umsetzung im Unternehmen
Ulrich Herfurth, Rechtsanwalt in Hannover und Brüssel
Ziele des Data Acts
Die Zielsetzungen des Data Acts lassen sich im Wesentlichen in drei zentrale Bereiche unterteilen: Fairness, Wettbewerbsfähigkeit sowie Datenzugang. Im Bereich der Fairness wird sichergestellt, dass Dateninhaber Daten unter fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen bereitstellen. Diese sogenannte FRAND-Logik soll verhindern, dass einzelne Marktteilnehmer ihre Stellung missbrauchen und andere Unternehmen vom Zugang zu Daten ausschließen.
Darüber hinaus verfolgt der Data Act das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der europäischen Wirtschaft zu stärken. Hochwertige und interoperable Daten aus unterschiedlichen Bereichen sollen die Grundlage für neue Technologien und Geschäftsmodelle bilden. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen von einem verbesserten Zugang zu Daten profitieren, da ihnen bislang häufig die Ressourcen fehlen, eigene umfangreiche Datenbestände aufzubauen.
Ein weiterer zentraler Aspekt ist der verbesserte Datenzugang für Nutzer. Nutzer vernetzter Produkte oder verbundener Dienste sollen jederzeit Zugriff auf die von ihnen generierten Daten haben und diese auch an Dritte weitergeben können. Dadurch wird die Kontrolle über Daten stärker auf die Nutzer verlagert und gleichzeitig der Wettbewerb gefördert.
Zeitlicher Ablauf
Der Data Act gilt grundsätzlich unmittelbar, wobei einzelne Regelungen gestaffelt in Kraft treten. Besonders hervorzuheben ist das Prinzip „Access by Design“, das für neu in Verkehr gebrachte Produkte und Dienste gilt. Dieses verpflichtet Unternehmen, bereits bei der Entwicklung ihrer Produkte sicherzustellen, dass Daten zugänglich sind.
Darüber hinaus enthält der Data Act spezielle Regelungen für bestehende Verträge. Insbesondere das Kapitel über missbräuchliche Vertragsklauseln findet auch auf ältere Verträge Anwendung, sofern diese bestimmte zeitliche Voraussetzungen erfüllen. Dadurch wird sichergestellt, dass auch langfristige Vertragsbeziehungen an die neuen rechtlichen Anforderungen angepasst werden.
Regelungsgehalt des Data Acts – Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich des Data Acts ist sowohl persönlich als auch sachlich und räumlich weit gefasst. Persönlich erfasst die Verordnung eine Vielzahl von Akteuren, darunter Hersteller vernetzter Produkte, Anbieter verbundener Dienste, Nutzer, Dateninhaber und Datenempfänger sowie öffentliche Stellen und Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten wie Cloud-Anbieter.
Sachlich umfasst der Data Act sowohl personenbezogene als auch nicht-personenbezogene Daten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die DSGVO bei personenbezogenen Daten Vorrang hat. Dies führt dazu, dass Unternehmen beide Regelwerke parallel beachten müssen, was die rechtliche Komplexität erhöht.
Auch kleine und mittlere Unternehmen werden vom Data Act erfasst, wobei für sie teilweise Erleichterungen vorgesehen sind. So gelten bestimmte Bereitstellungspflichten erst zeitverzögert, und in bestimmten Fällen bestehen Ausnahmen. Dennoch können sich Unternehmen nicht grundsätzlich auf ihre Größe berufen, um den Anforderungen des Data Acts zu entgehen.
Definitionen zentraler Begriffe
Für das Verständnis des Data Acts sind die definierten Begriffe von zentraler Bedeutung. Vernetzte Produkte sind Gegenstände, die Daten über ihre Nutzung oder Umgebung generieren und diese über verschiedene Kommunikationswege zugänglich machen können. Beispiele hierfür sind vernetzte Fahrzeuge oder industrielle Maschinen.
Verbundene Dienste sind digitale Dienstleistungen, die eng mit diesen Produkten verknüpft sind und deren Funktionalität erweitern oder ergänzen. Die durch diese Systeme generierten Daten werden als Produktdaten beziehungsweise verbundene Dienstdaten bezeichnet.
Darüber hinaus unterscheidet der Data Act verschiedene Rollen, wie etwa den Datennutzer, den Dateninhaber und den Datenempfänger. Diese Differenzierung ist entscheidend, da sie die jeweiligen Rechte und Pflichten der Beteiligten bestimmt.
Datenzugang und Datenweitergabe
Der Kern des Data Acts liegt in der Verpflichtung zur Datenbereitstellung. Vernetzte Produkte und verbundene Dienste müssen so gestaltet sein, dass Nutzer direkt auf die generierten Daten zugreifen können. Dieses Prinzip wird als „Access by Design“ bezeichnet und stellt eine grundlegende Neuerung dar.
Neben dem direkten Zugang sieht der Data Act auch einen indirekten Zugang vor. In Fällen, in denen ein direkter Zugriff nicht möglich ist, müssen Dateninhaber die Daten auf Anfrage des Nutzers bereitstellen. Diese Bereitstellung hat unverzüglich, unentgeltlich und in einem maschinenlesbaren Format zu erfolgen.
Besonders weitreichend ist das Recht des Nutzers, die Weitergabe seiner Daten an Dritte zu verlangen. Dadurch wird ein offener Datenmarkt geschaffen, der Innovation und Wettbewerb fördert. Gleichzeitig entstehen jedoch auch neue Herausforderungen im Hinblick auf Datenschutz, Sicherheit und Geschäftsgeheimnisse.
Schutzmechanismen und Grenzen
Trotz der umfassenden Datenzugangspflichten sieht der Data Act wichtige Schutzmechanismen vor. Insbesondere Geschäftsgeheimnisse werden geschützt, sodass Unternehmen nicht gezwungen sind, sensible Informationen preiszugeben, wenn dadurch erhebliche wirtschaftliche Schäden drohen.
Zudem unterliegen Datenempfänger strengen Nutzungsvorgaben. Sie dürfen die erhaltenen Daten nur für den vereinbarten Zweck verwenden und sind daran gehindert, diese weiterzugeben oder für wettbewerbswidrige Zwecke einzusetzen. Diese Regelungen dienen dazu, ein Gleichgewicht zwischen Datenzugang und Schutzinteressen zu schaffen.
Missbräuchliche Vertragsklauseln
Ein weiterer Schwerpunkt des Data Acts liegt im Bereich des Vertragsrechts. Missbräuchliche Vertragsklauseln, die einseitig von einer Partei vorgegeben werden, sind nicht mehr zulässig. Eine Klausel gilt insbesondere dann als missbräuchlich, wenn sie erheblich von der guten Geschäftspraxis abweicht oder gegen Treu und Glauben verstößt.
Dies betrifft unter anderem Klauseln, die Haftung ausschließen oder die Nutzung von Daten unangemessen einschränken. Ziel dieser Regelungen ist es, ein ausgewogenes Vertragsverhältnis zu gewährleisten und insbesondere kleinere Unternehmen vor Benachteiligungen zu schützen.
Cloud-Switching
Der Data Act adressiert auch die Problematik des Anbieterwechsels bei Cloud-Diensten. In der Praxis führen hohe Wechselkosten und mangelnde Interoperabilität häufig zu sogenannten Lock-in-Effekten, die Unternehmen an bestimmte Anbieter binden.
Um diesem Problem entgegenzuwirken, verpflichtet der Data Act Anbieter dazu, den Wechsel zu erleichtern. Daten müssen innerhalb festgelegter Fristen übertragen werden, und langfristig sollen Wechselentgelte vollständig entfallen. Diese Maßnahmen stärken den Wettbewerb und erhöhen die Flexibilität der Unternehmen.
Kontrolle und Sanktionen
Die Einhaltung des Data Acts wird durch nationale Behörden überwacht. In Deutschland ist insbesondere die Bundesnetzagentur für die Durchsetzung zuständig. Diese verfügt über weitreichende Befugnisse, darunter Ermittlungs- und Durchsuchungsrechte.
Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder, die sich je nach Schwere des Verstoßes auf mehrere Millionen Euro belaufen können. Darüber hinaus können auch zivilrechtliche Konsequenzen entstehen, etwa im Rahmen des Gewährleistungs- oder Wettbewerbsrechts.
ToDos im Unternehmen
Für Unternehmen ergibt sich aus dem Data Act ein erheblicher Handlungsbedarf. Sie müssen ihre internen Prozesse, Verträge und technischen Systeme an die neuen Anforderungen anpassen. Besonders wichtig ist dabei die Schaffung klarer Strukturen für den Umgang mit Daten sowie die Etablierung geeigneter Governance-Mechanismen.
Die Auswirkungen betreffen nahezu alle Unternehmensbereiche, von der Produktentwicklung über die IT bis hin zur Rechtsabteilung und dem Management. Daher ist ein interdisziplinärer Ansatz erforderlich, um die Umsetzung erfolgreich zu gestalten.
Handlungsempfehlungen
Zur Umsetzung des Data Acts sollten Unternehmen zunächst eine umfassende Bestandsaufnahme ihrer Daten durchführen. Anschließend müssen technische Voraussetzungen geschaffen werden, um den Zugang zu Daten sowie deren Weitergabe zu ermöglichen.
Darüber hinaus ist eine Anpassung bestehender Verträge erforderlich, um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig müssen interne Prozesse etabliert werden, die den Umgang mit Datenanfragen regeln und eine ordnungsgemäße Dokumentation sicherstellen.
Auch Schulungen spielen eine wichtige Rolle, da Mitarbeiter in verschiedenen Bereichen mit den neuen Anforderungen vertraut gemacht werden müssen.
Vertragsklauseln der Europäischen Kommission
Zur Unterstützung der Umsetzung hat die Europäische Kommission Musterverträge und Standardvertragsklauseln entwickelt. Diese sollen Unternehmen dabei helfen, faire und rechtssichere Vereinbarungen zu treffen. Die sogenannten Model Contractual Terms sowie Standard Contractual Clauses bieten einen Orientierungsrahmen für die Gestaltung von Verträgen im Bereich der Datennutzung und des Cloud-Computings. Auch wenn diese nicht verpflichtend sind, haben sie eine wichtige Leitfunktion für die Praxis.
Zusammenfassung
Zusammenfassend stellt der Data Act einen grundlegenden Wandel im Umgang mit Daten dar. Unternehmen müssen sich auf neue Pflichten einstellen, insbesondere im Hinblick auf Datenzugang, Datenweitergabe und Vertragsgestaltung. Gleichzeitig eröffnet die Verordnung jedoch auch neue Chancen, etwa durch die Entwicklung datenbasierter Geschäftsmodelle und die Förderung von Innovationen.
Um diese Chancen zu nutzen und Risiken zu vermeiden, sollten Unternehmen frühzeitig ein Data-Act-Projekt aufsetzen und die erforderlichen Maßnahmen systematisch umsetzen. Nur so kann sichergestellt werden, dass sie den Anforderungen der Verordnung gerecht werden und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.
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