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Hannover, 15.05.2018|  Datenschutz ist als Schutz von Personendaten zu verstehen. Die neue Europäische Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) verlangt nun ab 25. Mai 2018, dass Unternehmen sich an weitere und strenger sanktionierte Regelungen halten und die Daten ihrer Mitarbeiter, Kunden und anderer Personen rechtlich korrekt behandeln. Deswegen ist Datenschutz eines der vier Handlungsfelder in unserem Data Diamond Modell:

  • Datensicherheit
  • Datenschutz
  • Dateneigentum
  • Daten-Compliance

Datenschutz muss technischen und organisatorisch organisiert werden, zudem in Form von Informationen und Schulungen der Mitarbeiter. Aus rechtlicher Sicht muss das Unternehmen dazu geeignete Maßnahmen treffen, Kontrollen ausüben und Sicherungen vorsehen.

  • Legal Scan für Mitarbeiterdatenschutz
  • Vorbereitung und Check zur Einhaltung EU-Datenschutzgrundverordnung
  • Unternehmensrichtlinien zu Datenschutz und Privacy (intern und extern)
  • Verfahren zu Datenschutzkonzepten (Privacy Management)
  • Datenverarbeitungsverzeichnisse
  • Mitarbeiterschulung zu Datenschutzanforderungen
  • Auftragsdatenverarbeitungsverträge (DPA), national, EU, international
  • Standardklauseln / Binding Corporate Rules (BCR) international
  • Datenschutzfolgenabschätzung /Data Protection Impact Assessments (DPIA)
  • Strategie zur Störfallvermeidung und zum Störfallmanagement
  • Vertretung gegenüber nationalen und internationalen Datenschutzbehörden

Herfurth & Partner berät dazu in einem strukturierten Prozess, mit Legal Scan durch Checklisten und mit Vertragsmodellen und Individualverträgen.

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