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Hannover, 20.09.2022 | Der US-Kongress hat einen neuen Anlauf für ein einheitliches Bundesdatenschutzgesetz genommen, den American Data Privacy and Protection Act (ADPPA).

Bisher existiert in den USA kein einheitliches Datenschutzgesetz. Auf Bundesebene ist der Datenschutz vereinzelt durch sektorspezifische Gesetze geregelt, beispielsweise durch den Electronic Communications Privacy Act oder den Children’s Online Privacy Protection Act. Auf Staatenebene existiert Datenschutz dort, wo Staaten eigene Datenschutzgesetze erlassen haben – bisher in Virginia, Colorado, Utah, Connecticut und dem Vorreiter Kalifornien.

Der veröffentlichte Entwurf des ADPPA weist viele Parallelen zur europäischen DSGVO auf. So übernimmt der Entwurf Prinzipien aus der DSGVO, definiert „personenbezogene Daten“ und sieht strengere Regeln für sensible Daten (sensitive covered data) vor.

Der ADPPA ist ein großer Schritt in Richtung eines einheitlichen, angemessenen Datenschutzniveaus in den USA. Dennoch wird die Europäische Kommission wohl keinen Angemessenheitsbeschluss für die USA treffen. Ein Angemessenheitsbeschluss vereinfacht die Übertragung personenbezogener Daten von der EU in ein Drittland, da die Kommission für das betreffende Drittland ein angemessenen Datenschutzniveau anerkennt, es mithin als „sicher“ einstuft. In den USA wird dies wahrscheinlich daran scheitern, dass der vorgesehene ADPPA keinen Einfluss auf die weitreichenden Befugnisse der US-amerikanischen Geheimdienste und sonstigen Sicherheitsbehörden haben wird.

Eine leichtere Datenübermittlung zwischen der EU und den USA kann somit nur durch ein bilaterales Abkommen erreicht werden. Nachdem das Safe Harbour-Abkommen und das Privacy Shield vom Europäischen Gerichtshof wegen der weitreichenden Befugnisse der US-amerikanischen Sicherheitsbehörden für ungültig erklärt wurden, arbeiten die EU und die USA nun am Trans-Atlantic Data Protection Framework (TADPF).

Lesen Sie mehr zu den Hintergründen in unseren Compacts:

Compact „Datenschutz in den USA“
Compact „Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung“

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