HP COMPACT  |  im April 2012  |
Marc-André Delp, M.L.E., Rechtsanwalt in Hannover

In den letzten Jahren sind die Sicherheitskontrollen im zivilen Luftverkehr verschärft worden mit dem Ziel den Luftverkehr sicherer zu machen. Nunmehr wird die Sicherheit in der Luftfrachtbeförderung weiter verschärft:
Die Verordnung (EU) Nr. 300/2008 ist am 29. April 2010 in Kraft getreten. Damit existieren neue Rahmenbedingungen für die Abwicklung der Luftfracht von Unternehmen. Die Luftfrachtsendungen sollen damit gegen unbefugte Zugriffe von Dritten geschützt werden. Fluggesellschaften übernehmen
nun nur noch Luftfracht, die als sicher eingestuft wird.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

Dateien:
HPcompact201204.pdf59 K

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