In Corona, Corona Organisation

Hannover, 11. Februar 2021  |  Aktuelle Entwicklungen für Handel & Dienstleistungsgewerbe. Die Bundeskanzlerin und Landesregierung beschlossen am Mittwoch, 10. Februar 2021, die Verlängerung aktuellen Lockdowns bis zum 7. März 2021. Einzige Ausnahmen bildet das Friseurgewerbe: Ab 1. März dürfen die Friseurbetriebe wieder öffnen. Weitere Lockerungen ergeben sich erst bei einem stabilen 7-Tage-Inzidenzwerts von max. 35 Neuinfektionen. Aufgrund der Ausbreitung bekannter Mutationen des Virus, die besonders ansteckend und schneller ausbreiteten, müssten die Schließungen und Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen beibehalten werden.

Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern. Bund und Länder werden am 3. März 2021 erneut beraten.

Ein Überblick zu den wichtigsten neuen Regelungen:

1. Betriebliche Öffnungsstrategie

  • Ab 1. März 2021 werden Friseurbetriebe unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und unter Nutzung medizinischer Masken wieder öffnen.
  • Bund und Länder arbeiteten an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Beschränkungen von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotellerie.

2. Kontaktbeschränkungen

  • Homeoffice: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssten überall dort, wo die Tätigkeiten es zuließen, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen. Für Arbeitgeber gilt die konsequente Umsetzung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Beschäftigte werden um Nutzung des Angebots gebeten. Mehrere Personen in einem Raum sollten medizinische Masken tragen
  • Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – seien weiterhin zu unterlassen. Dies gelte auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Im Übrigen bleiben private Zusammenkünfte beschränkt wie bisher.
  • Maskenpflicht: Die verbindliche Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften bleibt bestehen. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.
  • Hygienekonzepte: Bestehen bleibt auch die konsequente Umsetzung bestehender Hygienekonzepte in allen Einrichtungen und die ggfs. erforderliche Anpassung vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa hinsichtlich der Virusmutanten.
  • Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen: Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich werde Priorität eingeräumt. Schnelltests sollen den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Die Länder entschieden über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung der Kindertagesbetreuung.

3. Finanzhilfen

  • Seit dem 10. Februar ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich. Wir berichteten hierzu…
  • Der Bund hat das Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die für die besonders betroffene Kulturbranche zügig ausgezahlt werden soll.
  • In Gesprächen mit der Europäischen Kommission sei es gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen.

4. Weitere Themen der Konferenz

  • Alten- und Pflegeheime: Es sind Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz abzugeben, wie lange nach der Zweitimpfung und welches Testkonzept die Besuchsregeln erleichtern könnte. Die Bundeswehr werde im Bedarfsfall ggf. bis Ostern unterstützend eingesetzt.
  • Impfmanagement: Auf dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 wurde eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie vereinbart. Ein nationaler Impfplan soll eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der Impfkapazitäten schaffen. Weiterhin wird das Ziel verfolgt, spätestens bis Ende des Sommers jedem Interessenten ein Impfangebot zu machen.
  • Testmanagement: Die rechtliche Grundlage für Schnelltest in Selbstanwendung ist nun gegeben. Sobald die Schnelltests nach erfolgreicher Prüfung zugelassen seien, werde damit eine weitere Steigerung der Testkapazitäten ermöglicht. Zugleich stehen höhere PCR-Laborkapazitäten sowie PoC-Antigen-Schnelltest zur Verfügung.
  • Gesundheitsämter: Der flächendeckende Einsatz des Systems SORMAS (Surveillance Outbreak Response Management and Analysis System) sei zur besseren Überwachung der Kontaktketten erforderlich. Bis Ende Februar solle SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Um vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bürgern wird gebeten.
  • Krankenhäuser: Zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für Covid 19-Patienten bereithielten, wurden die Ausgleichszahlungen bereits zweimal ausgeweitet und mehr als zwei Milliarden Euro an die begünstigten Krankenhäuser weitergeleitet. Weiterhin wird die Entwicklung unter ggf. weiterer Ausweitungen beobachtet.
  • Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021 
  • Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 30. Oktober 2020, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Januar (Lesefassung mit markierten Änderungen; gültig ab 25. Januar 2021; gültig bis 14. Februar 2021)

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