In Corona, Corona Lage

Die neuen Regelungen

Hannover, 26. April 2021  |   Das neue Infektionsschutzgesetz entfaltet seit vergangenem Samstag Wirkung. Dies sind die neuen Regelungen im Überblick:

• Treffen mit anderen
Erlaubt sind Treffen eines Haushalts mit einer anderen Person. Die Person darf allenfalls ihre minderjährigen Kinder unter 14 Jahren mitnehmen.

• Einkaufen
U.a. Supermärkte, Getränkemärkte, Apotheken, Drogerien und Optiker dürfen unter Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte uneingeschränkt geöffnet bleiben. Andere Geschäfte dürfen ab einer Inzidenz von 100 und unterhalb der Grenze von 150 Termine an ihre Kunden vergeben, wenn diese einen negativen Test vorweisen. Bei einer Inzidenz von über 150 dürfen Kunden nur zum Abholen kommen.

• Friseure und Physiotherapeuten
Friseure und Physiotherapeuten sind weiterhin geöffnet. Die Kunden müssen allerdings vor einem Besuch einen negativen Test vorweisen.

• Arbeit
Arbeitnehmer müssen aus dem Homeoffice arbeiten, soweit die Art ihrer Beschäftigung das zulässt.

• Freizeit
Zoos und botanischer Gärten bleiben offen. Demgegenüber müssen Museen, Galerien oder Theater schließen. Straßencafés und Biergärten bleiben geschlossen

• Sport im Freien
Die Regelungen erlauben „Individualsport“, also beispielsweise Joggen. Mannschaftsportarten sind generell verboten. Von dem Verbot ausgenommen sind Berufs- und Leistungssportler. Auch für Kinder unter 14 Jahren besteht eine Ausnahme; sie dürfen in Gruppen von fünf Kindern „kontaktfrei“ Sport machen.

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