HP COMPACT  |  im März 2014  |
Xiaomei Zhang, Juristin (China), Mag. iur. (D)  |

Die GmbH ist die in der Praxis am häufigsten gewählte Gesellschaftsform für ausländische Investitionen in China. Bei Gründung eines WFOE (Wholly Foreign-Owned Enterprise) ist die GmbH als Rechtsform gesetzlich vorgeschrieben. Andere Rechtsformen sind nur mit behördlicher Genehmigung möglich. Die wichtigste Rechtsquelle der GmbH ist das Gesellschaftsgesetz, das am 01.07.1994 in Kraft getreten ist. Die letzte Änderung vom 28.12.2013 hat weitere Erleichterungen gebracht. Auf ausländisch investierte Unternehmen ist das Gesellschaftsgesetz auch anwendbar, soweit nicht im Joint-Venture-Gesetz oder WFOE-Gesetz eine Sonderregelung vorgeschrieben ist.

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

 

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