recht.privat |  im Oktober 2013  |

Angelika Herfurth, Rechtsanwältin in Göttingen und Hannover,
Fachanwältin für Familienrecht |

In Deutschland wurden im Jahr 2011 knapp 378.000 Ehen geschlossen: 86,4 % deutsch-deutsche Ehen und 11,5 % bi-nationale Ehen. Jede achte Eheschließung ist bi-national, dabei ist zu berücksichtigen, dass Eingebürgerte als Deutsche zählen. Somit haben zahlreiche statistisch als deutsch-deutsch erfasste Ehen in ihrer Lebenspraxis einen bi-nationalen oder bi-kulturellen Hintergrund. Die Ehen in Deutschland werden also immer internationaler – mit den damit verbundenen, zum Teil sehr komplexen, rechtlichen Folgen.

Das Compact für Sie im Überblick:

  • Eheschließung
  • Eheschließung im Inland
  • Eheschließung im Ausland
  • Allgemeine Wirkungen der Ehe 
  • Name
  • Güterrecht
  • Unterhalt
  • Ehewohnung, Hausrat
  • Elterliche Verantwortung
  • Kindesentführung und Kindeszurückhaltung
  • Rom III VO – der erste Schritt zu einem einheitlichen Scheidungskollisionsrecht

In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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