recht.privat | im Oktober 2013 |
Angelika Herfurth, Rechtsanwältin in Göttingen und Hannover,
Fachanwältin für Familienrecht |
In Deutschland wurden im Jahr 2011 knapp 378.000 Ehen geschlossen: 86,4 % deutsch-deutsche Ehen und 11,5 % bi-nationale Ehen. Jede achte Eheschließung ist bi-national, dabei ist zu berücksichtigen, dass Eingebürgerte als Deutsche zählen. Somit haben zahlreiche statistisch als deutsch-deutsch erfasste Ehen in ihrer Lebenspraxis einen bi-nationalen oder bi-kulturellen Hintergrund. Die Ehen in Deutschland werden also immer internationaler – mit den damit verbundenen, zum Teil sehr komplexen, rechtlichen Folgen.
Das Compact für Sie im Überblick:
- Eheschließung
- Eheschließung im Inland
- Eheschließung im Ausland
- Allgemeine Wirkungen der Ehe
- Name
- Güterrecht
- Unterhalt
- Ehewohnung, Hausrat
- Elterliche Verantwortung
- Kindesentführung und Kindeszurückhaltung
- Rom III VO – der erste Schritt zu einem einheitlichen Scheidungskollisionsrecht
In voller Länge haben wir für Sie das Compact nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.
- Dateien:
HP_rechtprivat_2013-10_Die_internationale_Ehe.pdf55 K