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Berlin, 30. Jan 2019  |  Digitale Vermittlungsplattformen im Internet schaffen eine neue Markttransparenz und bieten Instrumente für schnelle und effektive Geschäftstransaktionen. Dadurch erhält der Wettbewerb eine neue Dynamik, und viele Geschäfte werden erst über Plattformen möglich. Allerdings schieben sich die Plattformen zwischen die klassischen Anbieter und Nachfrager und erhalten damit selbst eine wichtige und oft dominante Marktstellung. Stehen mehrere Plattformen untereinander im Wettbewerb (wie bei Buchungsportalen für Hotels) gleichen sich die Kräfte eher aus – hat aber eine Plattform nahezu eine Alleinstellung und Marktmacht, darf sie diese nicht missbräuchlich ausnutzen. Prof. Achim Wambach, Vorsitzender der Monopolkommission, verdeutlichte im Gespräch mit der Bundeskommission Wettbewerbs- und Wirtschaftsrecht von DIE FAMILIENUNTERNEHMER unter Leitung von Ulrich Herfurth, dass den Intermediären und ihren Netzwerkeffekten in der Wettbewerbsaufsicht besondere Aufmerksamkeit zukommen müsse: daher sollten sie bei der Betrachtung  von Marktmacht als dritte Kraft in Missbrauchsprüfungen einbezogen werden. Die Bundesregierung stellt sich den Herausforderungen im digitalen Wettbewerb und hat im letzten Jahr die Kommission Wettbewerb 4.0 eingesetzt, die noch in diesem Jahr ihre Vorschläge zur weiteren Modernisierung des Wettbewerbsrechts vorlegen soll.

Die Familienunternehmer setzen sich intensiv mit den neuen Wettbewerbsformen und ihren Wirkungen auseinander – dynamische und teilweise massive Marktveränderungen gehören zum Wettbewerb, sie dürfen aber nicht durch die missbräuchliche Ausnutzung von Marktmacht herbeigeführt werden, so Ulrich Herfurth. Das Grundsatzpapier von DIE FAMILIENUNTERNEHMER zur Digitalisierung ist verfügbar unter https://www.familienunternehmer.eu/positionen/digitalisierung.html sowie hier.

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