Hannover, 03.02.2021  |  Nach einigen Verzögerungen hat die Bundesregierung nun Anfang des Jahres das Gesetz zur 10. GWB-Novelle zur Änderung des Kartellrechts (GWB-Digitalisierungsgesetz) auf den gesetzgeberischen Weg gebracht. Es trägt den veränderten Marktstrukturen Rechnung: das Zugreifen von finanz- und informationsstarken Unternehmen auf Nachbarmärkte soll künftig kontrollierbar sein, wenn die Unternehmen nicht nur in ihrem eigenen Markt mächtig sind, sondern marktübergreifende Bedeutung haben, so der neue § 19 a „Missbräuchliches Verhalten von Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“.

„Diese 10. GWB Novelle ist ein Meilenstein in der Entwicklung des deutschen Wettbewerbsrechts“ urteilt Ulrich Herfurth, der sich als Vorsitzender der Kommission für Wettbewerbsrechts- und Digitalisierungspolitik von DIE FAMILIENUNTERNEHMER für eine bessere Kontrolle digitaler Marktmacht einsetzt. „Unternehmen, die Daten kontrollieren und darauf Zugriff haben, besitzen Informationsmacht, die ihnen einen massiven Wettbewerbsvorteil verschafft. Hinzu kommt in der Regel Kapitalstärke und Finanzmacht, mit der sie längere Zeit auch erhebliche Investitionen zur Markteroberung und Ausschaltung des Wettbewerbs durchstehen können“, so Herfurth.

Das Konzept der GWB Novelle hat auch die Europäische Politik zu Markt und Digitalisierung beeinflusst. Der aktuelle Digitale Markets Act geht in die gleiche Richtung, allerdings nicht allein auf Basis des Wettbewerbsrechts, sondern auch mit Elementen des Verbraucherschutzes und des Rechts gegen unlauteren Wettbewerb.

Tipp: Zum GWB Digitalisierungsgesetz: Der Gesetzesentwurf liegt auf einer Linie mit den Positionen des Verbands DIE FAMILIENUNTERNEHMER (Positionen zur Digitalisierung, März 2018, Kommission Wettbewerbs und Wirtschaftsrecht).

 

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