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Vechta, 11.04.2018   |   Countdown für den Datenschutz: mehr als 100 Teilnehmer informierten sich beim Digitalk des Transferzentrums Oldenburger Münsterland und der Stadt Vechta über die rechtlichen Aspekte des neuen Datenschutzrechtes, das mit der DSGVO und dem neuen BDSG ab 25.05.2018 wirksam wird, und die Umsetzungsmaßnahmen im Unternehmen. Rechtsanwältin Reimann war als Referentin vom Kompetenzzentrum 4.0 mitunsdigital an der Veranstaltung beteiligt.

Rechtsanwältin Sabine Reimann erläuterte die Änderungen im Datenschutzrecht, die durch die DSGVO und das neue BDSG auf die Unternehmen zukommen. „Die DSGVO ist ein Verbotsgesetz mit Erlaubnisvorbehalten“, so die Referentin, „liegen diese vor, so dürfen auch weiterhin, vergleichbar wie unter dem alten BDSG, personenbezogene Daten erhoben werden.“ Rechtsanwältin Reimann erklärte wie z.B. die neuen Betroffenenrechte und die Informationspflichten Auswirkungen auf die Unternehmen haben. „Müssen wir denn jetzt für alles immer Einwilligungen einholen?“ war die große Sorge der Unternehmer. Bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung und Vertragsanbahnung ist die Erlaubnis durch das Gesetz vorgesehen. Fällt die Verarbeitung nicht unter diesen Tatbestand, ist auch an das berechtigte Interesse des Unternehmens zu denken. Hier muss eine Interessenabwägung vorgenommen werden; der Betroffene hat jederzeit das Recht der Verarbeitung zu widersprechen. Einwilligungen hingegen sind für Unternehmen nicht immer leicht einzuholen und darüber hinaus auch jederzeit frei widerruflich. „Wie können kleine Unternehmen denn noch datenschutzrechtskonform agieren?“ oder „Welche Bußgelder müssen wir denn nun wirklich erwarten?“ waren einige der wichtigsten Fragestellungen. Die Referentin wies darauf hin, dass die Aufsichtsbehörden mitgeteilt haben, vorerst den Unternehmern als Berater zur Verfügung zu stehen und nicht unmittelbar mit Bestrafungen zu beginnen. Um den Aufsichtsbehörden allerdings den guten Willen zur Einhaltung des Datenschutzes zu zeigen, sollten Unternehmen kurz- oder mittelfristig aber ihren Dokumentationspflichten nachkommen. Ein gutes Instrument hierzu sei ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, auch wenn nicht jedes Unternehmen zur Führung verpflichtet sei.

Fazit der Teilnehmer: „Es bedarf noch mehr Zeit, um das neue Datenschutzrecht zu verstehen und im Unternehmen abzuklären, was noch alles zu tun ist, um rechtskonform zu handeln.“

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