In Indien

01. Januar 2010: Für die Entscheidungen über ausländische Direktinvestitionen in Indien ist das „Department of Industrial Policy and Promotion“ (Deutsch: die Abteilung für Industriepolitik und Industrieförderung) zuständig. Bei ihren Entscheidungen orientiert sich die Abteilung an offiziellen Richtlinien für ausländische Investitionen. Im April 2006 eine Richtlinie für ausländische Investitionen erlassen. Sie wird ergänzt durch Pressemitteilungen, die in gewissen Zeitabständen ergehen und die neusten Entscheidungen und Änderungen zu ausländischen Direktinvestitionen veröffentlichen. Bislang wurden in 2006 insgesamt 6 Pressemitteilungen veröffentlicht. Die aktuellste stammt vom 3. Juli 2006 und betrifft ausländische Investitionen im Telekommunikationssektor.
Diese relativ schnellen Veränderungen in der Investitionspolitik zeigen deutlich, dass die indische Regierung bedacht ist, den indischen Markt möglichst rasch zu öffnen. Dennoch mangelt es häufig an einer ausreichenden Sicherheit für ausländische Investitionen. Die Investitionspolitik befindet sich im stetigen Umschwung, so dass Unternehmen regelmäßig die entsprechenden Pressemitteilungen und Änderungen verfolgen müssen. Das folgende Script soll hierfür eine erste Orientierung bieten.

Autor des Reports ist Adeline Maler Berger, Advocate & Solicitor (Singapore) 2000; Solicitor (England & Wales) 2004. Sie arbeitet als International Lawyer bei Herfurth & Partner seit 2006. Sie hat sich auf den Bereich des internationalen Gesellschafts- und Transaktionsrechts spezialisiert und betreut in der Kanzlei das Länderreferat Indien und Südostasien.
Durch ihre Tätigkeiten in internationalen Großkanzleien in Singapur verfügt sie bereits seit vielen Jahren über zahlreiche Erfahrungen in der Betreuung internationaler Großunternehmen.

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