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Brüssel, 06. Juni 2019  |  Ein Jahr nach Inkrafttreten der DSGVO in der EU zeigt sich, dass die großen Unternehmen die Umsetzung der Verordnung mit erheblichem Aufwand betreiben. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Anforderungen zum Datenschutz allerdings nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu erfüllen. Auf der Alliuris Konferenz in Brüssel zeigten die Vorträge von Karin Absalonsen aus Kopenhagen zu den Nordic Countries und von Dylan Caesar aus Brüssel zu Belgien und Frankreich, dass zudem die Praxis der Umsetzung der DSGVO in den Mitgliedstaaten sehr uneinheitlich ist. Das betrifft nicht nur unterschiedliche Grenzen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten im Unternehmen, sondern auch die Verfolgung von Verstößen und die Bußgeldpraxis – für Unternehmen mit länderübergreifendem Geschäft in Europa eine zusätzliche Erschwernis. Die Alliuris Fachgruppe Datenschutz stellt nun den Mandanten eine Übersicht über die bisherige Entwicklung zur Verfügung.

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