In Corona, Corona Kurzarbeit

Hannover, 18. Juni 2021  |   Ein Betrieb kann Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Diese Schwelle liegt grundsätzlich bei 30 Prozent. Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Antragsfrist für das Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. September 2021 zu verlängern. Damit können Unternehmen den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Sogar bis zum 31. Dezember 2021 haben diejenigen Unternehmen erleichterten Zugang, die bis zum 30. September erstmals oder nach dreimonatiger Unterbrechung erneut Kurzarbeit einführen.

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