CASTON COMPACT No. 274  |  im Januar 2009  |
Dr. jur. Christiane Trüe LL.M. (East Anglia), Rechtsanwältin in Hannover  |

Seit dem 01. Januar 2009 gelten nach dem Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz, EEWG) für Neubauten Pflichten zum Einsatz erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz.
Klimaschutz, Ressourcenschonung und die Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung werden damit immer spürbarer: Bis 2020 sollen vom Wärmebedarf 14 Prozent durch erneuerbare Energien (Erneuerbare) gedeckt werden. Die neuen Pflichten haben auch für Unternehmer weitreichende Konsequenzen. Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien gilt für jeden neuen Gebäudeeigentümer und für jeden Bauunternehmer oder Bauträger. Weitere Pflichten, insbesondere für den Gebäudebestand, können die Länder einführen. Zugleich werden den Gemeinden neue Gestaltungsmöglichkeiten im Wärmeversorgungsbereich eröffnet.

Das „Start“-Compact 2009 No. 274 für Sie im Überblick:

  • Neue Pflichten für Immobilien
  • Ersatzmaßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien
  • Nachweispflichten
  • Bußgelder
  • Inkrafttreten, Übergangsregelung
  • Zivilrechtliche Auswirkungen
  • Fördermaßnahmen

Das Compact in voller Länge haben wir für Sie nachfolgend zum kostenlosen Download bereitgestellt.

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