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Osnabrück, 22.05.2018  |  Im Rahmen der Schulungsreihe „Digitalisierung“ der IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim und des Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrums Hannover „mitunsdigital“ kamen auch zur zweiten Expertenschulung in dieser Reihe regionale Unternehmen zusammen, um nun das Thema „Daten als Wirtschaftsgut“ zu betrachten.

Rechtsanwalt Ulrich Herfurth stellte den Teilnehmern eine strukturierte Übersicht über die rechtlichen Fragen zum Thema „Daten als Wirtschaftsgut“ vor:

Die Datensicherheit ist zwar primär ein technisches Thema, allerdings durch die neue DSGVO auch in rechtlicher Hinsicht in den Vordergrund gerückt, da die Datensicherheit nunmehr im Datenschutzrecht als Verpflichtung des Unternehmens zum Schutz personenbezogener Daten implementiert wurde. „Datensicherheit ist Chefsache“, so Rechtsanwalt Ulrich Herfurth.

Der Datenschutz im Unternehmen hat durch das Wirksamwerden der DSGVO zum 25.05.2018 aktuell viele Fragestellungen aufgeworfen. „Wie können kleine Unternehmen datenschutzkonform handeln? Müssen wir einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Was müssen Unternehmen tun, um nicht abgemahnt oder mit Bußgeldern bewehrt zu werden?“ Diese und weitere Fragen der Teilnehmer konnte Rechtsanwältin Sabine Reimann beantworten und praktische Lösungsansätze erarbeiten.

Die Datenhoheit stand im Fokus der Diskussion: „Es gibt kein „rechtliches“ Eigentum an Daten. Die Maschinendaten sind insofern nicht durch Eigentumsrechte geschützt.“, so Rechtsanwalt Herfurth. Daher bleibe den Unternehmen, um die Informationen, die in ihren Daten stecken, rechtlich schützen zu können, der Abschluss einer Datennutzungsvereinbarung. Hierin ließe sich nicht nur die Nutzung der Daten, sondern auch die Weitergabe an Dritte aber auch die Vergütung regeln.

Compliance ist ein weiterer wichtiger Bereich, den die Unternehmen im Bezug auf die Daten zu beachten haben.

Fazit der Teilnehmer: „Es ist erstaunlich, aus wie vielen Blickpunkten ein Unternehmen im Hinblick auf Daten achten sollte und was man alles regeln kann.“

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