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Hannover, 15. Dezember 2016 | Die richtige Planung der Vermögensnachfolge ist eine Aufgabe, die so mancher vernachlässigt, weil er die Entscheidungen vor sich her schiebt oder aber glaubt, ohne fachliche Beratung und aus „dem Bauch heraus“ alles regeln zu können. In der aktuellen Serie des angesehnen Finanzmagazins €uro weist Angelika Herfurth, Fachanwältin für Familienrecht und tätig im deutschen und internationelen Erbrecht, auf typische Fehler und passende Lösungen hin: „Die Vorsorgevollmacht enthält in einer Urkunde alle wesentlichen Bestimmungen für die eigene Betreuung und vermeidet in der Regel die von Amts wegen angeordnete Betreuung“, erläutert Herfurth. Weiterhin „Das Gericht lässt sich in der Regel von den früheren Angaben des Betroffenen leiten, welche Personen als Betreuer bestellt oder nicht bestellt werden sollen“ und empfiehlt weiter, „Die Verfügung sollte spätestens alle drei Jahre auf ihre inhaltliche Richtigkeit überprüft werden. So können beispielsweise Jahre später Chancen auf Heilung bestehen, die bei Errichtung der Verfügung nocht gegeben waren.“ Dazu betont Ulrich Herfurth aus seiner Sicht als Wirtschaftsanwalt :“ Bei Vermögen im Ausland ist zu beachten, dass ein deutsches Privattestament nicht überall anerkannt wird.“. Die Aufsätze finden sich in den Ausgaben November und Dezember 2016 des Magazins €uro.

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