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Hannover, 26.10.2022 | Auf die wachsende Bedeutung von KI reagiert die EU mit einem eigenen Regelungsrahmen. Der Entwurf des AI Act der Kommission von April 2021 strukturiert AI Systeme in vier Risikoebenen – von unbedenklich über Kontrollen bis hin zu Verboten.

Nun hat die Kommission dazu einen Richtlinienvorschlag über Haftung für Künstliche Intelligenz präsentiert (28. September 2022). Dieser soll nationale Vorschriften über die zivilrechtliche Haftung aktualisieren, da sie nicht für von KI verursachte Schäden ausgelegt sind. Die Diskussion dreht sich bislang um die Frage einer Verschuldenshaftung oder einer Gefährdungshaftung ohne Verschulden, ähnlich der Produkthaftung.

Der Richtlinienvorschlag erleichtert den Geschädigten nun die Entschädigung.

Die geplanten neuen Regeln wollen außervertragliche Haftungsansprüche aktualisieren, die auf Verschulden einer Person beruhen, üblicherweise ein Tun oder Unterlassen des Anbieters, Entwicklers oder Benutzers von KI. Geschädigte können sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen sein. Die Richtlinie ist anwendbar auf alle Schäden, die auch vom nationalen Recht abgedeckt sind. Der Maßstab des Verschuldens soll sich weiterhin nach nationalem Recht richten, das in den einzelnen Mitgliedstaaten durchaus unterschiedlich sein kann.

Zugunsten des Geschädigten sieht die Richtlinie zwei Erleichterungen vor:

  • Eine Beweiserleichterung liegt in einer sogenannten Kausalitätsvermutung. Kann der Geschädigte nachweisen, dass eine Person für die Einhaltung einer Verpflichtung verantwortlich war, dessen Nichteinhaltung zum Schaden geführt hat, kann das Gericht davon ausgehen, dass diese Nichteinhaltung den Schaden verursacht hat.
  • Der Act will einen erleichterten Zugang zu Beweismitteln bei Hochrisiko-KI-Systemen verschaffen, wenn der Schaden dadurch verursacht wurde, dass ein Betreiber, Händler, Anbieter o.ä. Vorschriften nicht eingehalten hat. Befinden sich die Beweise in den Händen des Unternehmens, kann der Geschädigte wie im pre-trial-proceeding die Offenlegung von Informationen beantragen, die ihm helfen den Verantwortlichen zu identifizieren und den Grund für den Schaden zu ermitteln. Allerdings werden die Interessen des Geschädigten und die des Unternehmens gegeneinander abgewogen, sodass Unternehmen keinem pauschal erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt sind. Beispielsweise unterliegen sensible Informationen von Hochrisiko-KI-Systemen, die als Beweismittel zugänglich gemacht werden müssen, Mechanismen zum Schutz wie der Geheimhaltung.

Die gewichtige Frage einer verschuldensunabhängigen Haftung behandelt der AI Liability Act nicht – den Grundsatz zur Produkthaftung des Herstellers von Sachen will die EU demnächst mit der Novelle zur Product Liability auch auf Software, KI und darauf basierende Dienste ausdehnen.

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