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Erfurt, den 04.04.2018   |   Das Kompetenzzentrum Ilmenau in Kooperation mit dem Thüringer Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 hatten die Referenten Rechtsanwalt Ulrich Herfurth und Rechtsanwältin Sabine Reimann eingeladen, um den Teilnehmern der Expertenschulungen die rechtlichen Aspekte für die Themen „Digitalisierung in Produktion und Lieferkette“ und „Verantwortung von Geschäftsführung und Management“ zu sensibilisieren.

In Produktion und Lieferkette sind die Unternehmen im Bereich Digitalisierung sehr gefragt: da die Daten u.a. zwischen Maschinen und Maschinenteilen, zu Logistikern (intern oder extern), zu Servern und Speichern fließen, diese Datenströme im In- und Ausland stattfinden können oder auch von Unternehmen zu Unternehmen, ist vieles zu bedenken. Wer schließt die Verträge, wenn die Maschinen miteinander unabhängig vom Menschen Informationen austauschen, z.B. in der predictive maintenance? Reicht das interne Qualitätsmanagement mit der Stichprobenkontrolle noch aus? Oder muss vielleicht wieder eine Endkontrolle eingeführt werden, wenn die Produktion von Dritten digital, z.B. durch individuelle Konfiguration des Produktes, beeinflusst oder gar gesteuert werden kann? Wie verhält es sich eigentlich mit der Gewährleistung von Lieferanten, wenn Daten „geliefert“ werden? Muss es eine Eingangskontrolle geben? Und wie hat diese auszusehen?

Digitalisierung ist Chefsache und darf nicht allein der IT-Abteilung überlassen werden“, so Rechtsanwalt Ulrich Herfurth. Die Haftung liege letztendlich beim Unternehmer, wenn zum Beispiel aufgrund eines Datenlecks oder eines Cyberangriffs ein Betriebsstillstand entstehe. Daher bleibt es immer Aufgabe des Managements, die Datensicherheit und auch den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Unternehmen sind hierbei auch vor große Probleme gestellt: „Daten lassen sich kaum löschen, weil sie in den Systemen fest verankert sind.“, so ein Teilnehmer.

Auch die Finanzierbarkeit von fremdgesteuerten Anlagen muss neu überdacht werden, da die Kreditvorschriften der Banken von eigenen, körperlichen Betriebsmitteln ausgehen. Im Wege der Digitalisierung sind diese Betriebsmittel aber entweder gerade nicht mehr in der eigenen Produktion zu finden (z.B. 3D-Drucker, die im Ausland stehen) oder dadurch, dass sie durch Dritte bedient oder gesteuert werden können, gerade nicht mehr alleinig dem Unternehmen vor Ort zuzurechnen.

Die Referenten ermöglichten den Teilnehmern den Blick auf Ihr Unternehmen aus Sicht z.B. einer fiktiven Rechtsabteilung und ermittelten Versäumnisse des (eigenen/fiktiven) Managements anhand eines Beispiels zur IT-Sicherheit, um im Anschluss die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung eines guten Managementkonzepts zu erarbeiten.

Der rege, aktive Austausch mit den Referenten und untereinander förderte bei den Teilnehmern die Bereitschaft, weiter über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Digitalisierung auseinanderzusetzen. „Wir werden uns auch weiterhin intensiv mit den Rechtsfragen auseinandersetzen“, lautete das Fazit der Teilnehmer im Anschluss an diese ganztägige Veranstaltung.

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