In News

09. Oktober 2012  |  Die meisten Banken, insbesondere Sparkassen und Volksbanken, gehen davon aus, dass auch unter Basel III keine Kreditklemme eintreten wird. Die Banken machen aber deutlich, dass die Anforderungen an die Transparenz der Unternehmen und Kreditkunden steigen werden. Bereits klar erkennbar ist eine stärkere Abhängigkeit der Kreditkosten von der Bonität der Bankkunden. Dabei steht die Ertragskraft zur Bedienung der Annuitäten im Vordergrund, zudem wirkt sich die Bewertung der Kreditsicherheiten deutlich auf die Konditionen und den Zinssatz aus.
Während bei Verhandlungen mit Banken meist die Zinskonditionen
im Vordergrund stehen, nehmen gerade kleinere Unternehmen die Sicherungsbedingungen und Vertragsauflagen (Covenants) als gegeben hin. Das kann sich als ungünstig erweisen, wenn das Unternehmen die Auflagen
nicht einhalten kann und die Bank daraufhin Sicherungen nachfordert oder die Konditionen verschlechtert oder gar ein Kündigungsrecht in Anspruch nimmt. Bei gutem Verlauf des Kreditengagements stellt sich dagegen
die Frage, ob nicht die Bank Sicherheiten ganz oder teilweise freigeben muss, weil sie ansonsten übersichert wäre.

Sofern die Bank ein Kreditverhältnis beenden will, darf sie dieses nicht zur Unzeit tun – eine zu kurze Frist wäre unzureichend. Und falls die Rückforderung eines Kredits alleinige Ursache für eine Insolvenz des Kreditnehmers wäre, könnte das Verhalten der Bank Schadenersatzansprüche auslösen.

Die Kolumne in voller Länge haben wir für Sie nachfolgend als Download kostenfrei bereit gestellt.

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*