In Corona

Hannover, 04. Februar 2022  |  Der neue Referentenentwurf des Corona-Steuerhilfegesetzes enthält mehrere Maßnahmen, um Bürger und Unternehmen während der Pandemie zu entlasten.

  • Verlängerung der Homeoffice-Pauschale: Arbeitnehmer dürfen für jeden Tag, in dem sie von zuhause aus arbeiten und keine Fahrtkosten geltend machen, 5 Euro ansetzen, maximal 600 Euro im Jahr
  • Verlängerung der degressiven Abschreibung: Investoren können dadurch die Kosten einer Anschaffung schneller beim Finanzamt geltend machen
  • Arbeitgeber zahlen Pflegekräften, die z.B. im Krankenhaus durch die Pandemie besonders gefordert sind, eine Corona-Prämie von bis zu 3.000 Euro
  • Verlängerung der erweiterten Verlustverrechnung, wobei der Verlustrücktrag dauerhaft auf zwei Jahre verlängert werden soll

Die Verbände haben bis zum 07. Februar 2022 Zeit, Stellung zu nehmen, bevor Bundesrat und Bundestag darüber beraten.

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