In Conferences, Märkte

13.02.2018 | Dienstag | 17.00 h |

Die aktuelle EU-Geldwäscherichtlinie war im letzten Jahr umzusetzen und bringt neue Pflichten mit sich: Juristische oder natürliche Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Güterhändler), werden vom GWG erfasst. Zu den Güterhändlern zählen dabei sowohl Hersteller als auch der Groß- und Einzelhandel. Das GWG sieht für Güterhändler drei sogenannte Auslösetatbestände vor: Verdacht der Geldwäsche, Zweifel über Identitätsangaben, Annahme von Bargeld im Wert von 15.000 Euro oder mehr. Kommt der Verpflichtete seinen Aufgaben nicht nach, kann eine Verletzung mit Bußgeld bis zu 100.000 EUR geahndet werden.

Referenten

Xiaomei Zhang (Mag. Jur) ist chinesische Juristin mit einem deutschen Magisterabschuss in Jura. Bei Herfurth & Partner betreut sie das Dezernat China in den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht.

Ulrich Herfurth ist Geschäftsführender Partner von Herfurth & Partner. Seine Schwerpunkte liegen im Bereich der strategischen Rechtsbera-ung für Unternehmen, Unternehmensstruktur, M&A und Internationalisierung, aber auch Positionierung in Technologien und Märkten.

13.02.2018 | Dienstag | 17.00 h

Imbiss und persönliche Gespräche
Ende ca. 20.00 Uhr
___________________________________

Veranstalter / Ort:

Herfurth & Partner
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Luisenstr. 5, 30159 Hannover

Anmeldung/Programm

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

    * Pflichtfeld

    Ich erkläre mich mit der Übertragung meiner Daten über ein gesichertes Formular einverstanden.*