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Kassel, 01. Juli  2015  |  Viele Unternehmer haben bereits von dem Gemeinsamen Europäischen Kaufrecht gehört. Worum es sich dabei handelt, wie der Stand der Einführung dieses Rechts ist und ob sich dadurch das bekannte BGB und HGB abgeschafft werden, erläuterte Marc-André Delp im Rahmen einer Veranstaltung in der Kasseler Sparkasse. Noch ist dieses Recht Zukunftsmusik, es existiert ein Verordnungsvorschlag der EU-Kommission aus dem Jahre 2011. Daneben wurden einige Aspekte des neuen Rechts vorgestellt und mit den bestehenden (und auch zukünftig weiter bestehenden) Regelungen des UN-Kaufrechts und des BGB verglichen. So konnten sich die Teilnehmer ein Bild davon machen, welche Änderungen sich zukünftig ergeben, wenn statt bekannter Rechtsordnungen tatsächlich das Gemeinsame Europäische Kaufrecht zwischen den Parteien vereinbart wird. Das Gemeinsame Europäische Kaufrecht soll als Opt-in Lösung eingeführt werden.

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