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Hannover, 26. November 2013  |  Indien ist ein Land mit großem Potenzial für ausländische Investoren, aber auch mit einigen Fallstricken – so lässt sich die Kernaussage der Konferenz “Geschäftspraxis in Indien“ in Hannover zusammenfassen. „Für erfolgreiche Verhandlungen in Indien braucht man in jedem Fall viel Geduld“, erläuterte der Referent Dr. Jona Aravind Dohrmann, Rechtsanwalt bei Herfurth & Partner.

Als Niederlassung in Indien empfiehlt Dohrmann – soweit möglich – die Form einer Tochtergesellschaft gegenüber einem Joint Venture. In der Anfangsphase sollte ein Expatriate entsendet werden, um auf die Einhaltung der europäischen Qualitätsstandards zu achten. Wichtig sei auch die Vorgabe eindeutiger Handlungsrichtlinien, da im indischen Geschäftsverkehr „die Dinge gerne im Ungefähren“ belassen würden, so Dohrmann.

Die Pressemitteilung in ihrer vollen Länge haben wir nachfolgend für Sie als Download bereit gestellt.

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