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Hannover/ Brüssel,  22. November 2021 |  Zum Jahresende beschleunigen sich die rechtlichen Veränderungen in wichtigen Bereichen. Wir geben Ihnen dazu aktuelle Informationen, Hinweise und Praxistipps. In einigen Fällen haben wir für Sie Checklisten und Leitfäden vorbereitet. Lesen Sie die News zu den folgenden aktuellen Themen:

Unternehmen 

Compliance

Märkte 

Personal

Technologie 

Business4School

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Unternehmen

Schärfere Haftung für Geschäftsführer in der Insolvenz

Insolvenzgefährdete Unternehmen können leicht ihre Geschäftspartner wirtschaftlich infizieren, wenn diese im Vertrauen auf die Zahlungsfähigkeit Leistungen erbringen. Stellen die Geschäftsführer nicht rechtzeitig Insolvenzantrag und klären sie ihren jeweiligen Geschäftspartner nicht über das Insolvenzrisiko auf, haften sie nach einer neuen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) auf Schadenersatz. Dieses wirtschaftliche Risiko des Geschäftsführers decken die D&O Versicherungen nicht ab, und dürfen dies nach dem Urteil des BGH auch nicht – das Problem liegt im vorsätzlichen Verhalten des Managements.

>>  Tipp:

    • Prüfen Sie in kritischer Finanzlage Ihres Unternehmens laufend den Insolvenzstatus
    • Wandeln Sie gegebenenfalls Gesellschafterdarlehen in Eigenkapital um

Gefahr von Steuernachforderungen durch Corona

Wer in den letzten Jahren sein Unternehmen durch Schenkung oder Erbschaft erhalten hat, könnte jetzt mit Steuernachforderungen konfrontiert werden. Die Verschonung von 85 oder 100 % setzt voraus, dass die damalige Lohnsumme zu 80 bzw. 100% eingehalten wird. Hat aber der Betrieb Mitarbeiter in der Corona-Pandemie freigesetzt und dadurch die Lohnsumme gesenkt, führt diese zu einer proportionalen Herabsetzung der Steuerverschonung.  Umgekehrt kann jetzt der richtige Moment sein, Unternehmen zu übertragen, wenn die aktuelle Lohnsumme besonders niedrig ist und das Unternehmen vor neuem Wachstum steht.

>> Tipp:

  • Prüfen Sie, ob Sie den Mitarbeiterstand jetzt erhöhen sollten
  • Rechnen Sie Zukunftsszenarien zu Wachstum und Beschäftigung durch

Körperschaftsteuer für Personengesellschaften

Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften wurde nunmehr mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts (KöMoG) eine ertragssteuerliche Besteuerung entsprechend einer Kapitalgesellschaft per Option eröffnet. Der Antrag für die Option zur Körperschaftssteuer 2022 ist im Fall eines kalenderjahrgleichen Wirtschaftsjahres bis zum 30.11.2021 zu stellen. Erst jetzt hat das Bundesfinanzministerium in seinem BMF-Schreiben vom 10.11. Einzelheiten zur Durchführung beschrieben. Danach ergibt sich keine völlige Gleichstellung von Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften – eine Umstellung kann aber dennoch vorteilhaft sein.

>> Tipp:

  • Lassen Sie in Szenarien die Option zur Körperschaftsteuer durchrechnen.

Rechtsreform für Personengesellschaften

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts steht im Mittelpunkt der aktuellen Reform zum Personengesellschaftsrecht. Insbesondere soll für sie ein gesondertes GbR-Register eingeführt werden, dass ähnlich wie das Handelsregister und das Vereinsregister die Gesellschafter zeigt. Damit wird unter anderem eine bessere Grundlage für die Registerfähigkeit von GbR geschaffen, also die Eintragung einer GbR im Grundbuch ohne Benennung der einzelnen Gesellschafter. Eine Pflicht zur Eintragung in das Register besteht hingegen nicht. Andere Rechtsformen, insbesondere die Personenhandelsgesellschaften wie OHG und KG, wurden nicht geändert, auch nicht weitere Vereinfachungen im Gesellschaftsrecht.

Zepterwechsel

Die Nachfolge im Unternehmen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Unternehmers – insbesondere wer als Nachfolger in Frage kommt und in das Unternehmen eintritt. Rückt niemand aus der Familie nach, kommt nur eine externe Nachfolge in Betracht, ein Verkauf des Unternehmens.

In unserer Veranstaltung Zepterwechsel beleuchten wir die wichtigsten Fragen zu Unternehmensnachfolge, Verkauf und Notfallplanung.

>> Online Veranstaltung am 07. Dezember 2021
Hier geht es zur Anmeldung

Der Notfallkoffer – Ihre systematische Vorsorge für Unternehmen und Familie

Was geschieht, wenn Sie morgen plötzlich als Unternehmerin oder Unternehmer ausfallen? Was geschieht bei akuter Krankheit, Unfall oder sogar Tod? Wie sind Ihre Familie, Ihr Unternehmen und Sie selbst auf diesen Tag X vorbereitet? Die Antworten auf diese Fragen sollten Sie für ihre Familie und Ihr Unternehmen in einem Notfallkoffer bereithalten. Nur so kann Ihr Unternehmen auch in einer Krise fortgeführt werden, ohne dass die Existenz auf dem Spiel steht. Und: Ihrer Familie bleiben unerwünschte Folgen erspart. Die Inhalte:

  • Die wichtigsten Inhalte Ihres unternehmerischen    Notfallkoffers: beruflich und privat
  • Ihre Vorbereitung auf den Ausfall im Unternehmen
  • Planung ist unerlässlich
  • Ihre Vorsorgemaßnahmen zum Wohl Ihrer Familie und Ihrer Angehörigen
  • Ihre Geschäfts- und Vorsorgevollmachten
  • Ihre Individuellen Regelungen zu Erbrecht, Testament, Verfügungen – und vieles mehr

>> Tagesseminar der IHK Hannover, 27. Januar 2022
Hier geht es zur Anmeldung

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Take5 – Tipps auf Videoclips 

Herfurth & Partner bietet Empfehlungen zur Trennung von Betriebs- und Familienvermögen und der persönlichen Risiko- und Altersvorsorge des Unternehmers. Besondere Bedeutung kommt dem Generationswechsel zu: Regelung der Führungsnachfolge, Regelung der Inhabernachfolge nach Gesellschaftsrecht, Erb- und Familienrecht, Steuerrecht, Unternehmenssicherung und Familienversorgung über den Tod hinaus. In unseren Take5 Sendungen geben wir Ihnen kompakte Informationen, die insbesondere für Unternehmer bedeutsam sind. Hier finden Sie unsere bisher veröffentlichten Videos zu unserem LifeBook Konzept; ein Instrument, das alle wichtigen Aufgaben zusammenfasst: Nachfolgeziele, Vermögensplan, Vollmachten, letztwillige Verfügungen, persönliche Verfügungen zu Vorsorge und Betreuung, Patientenverfügung und Notfallplan.

>> Hier geht es zu den Take5 Clips

Compliance

Transparenzregister – jetzt Meldepflicht für alle

Jedes Unternehmen muss nun ihren „wirtschaftlich Berechtigten“ zum Transparenzregister melden. Das betrifft insbesondere GmbH, AG und andere – diese waren bislang in den meisten Fällen befreit, weil die Angaben bereits aus dem Handelsregister ersichtlich sind (sog. Mitteilungsfiktion). Das Transparenzregister wird damit ein Vollregister, damit es mit der europäischen Transparenzplattform kompatibel ist. Allerdings hat die gesetzliche Neuregelung auch inhaltliche Änderungen zur Meldung eingeführt, insbesondere die Anforderungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sind immer noch nicht frei von Widersprüchen. Der DIHK beurteilt daher die Anforderungen an Unternehmen sehr kritisch. Das ändert aber nichts daran, dass Verstöße der Unternehmen mit teilweise hohen Bußgeldern geahndet werden. GmbHs müssen bis zum 30. Juni 2022 ihre Pflichten erfüllt haben.

>> Tipp:

  • Lesen Sie mehr dazu in unserem compact „Das Transparenzregister“ und in unserem memo „Transparenzregister 2021“ update
  • Nutzen Sie unseren Compliance Service zur Feststellung und Meldung ihres wirtschaftlich Berechtigten

Geldwäschegesetz verlangt Registrierung von Herstellern

Produzierende Unternehmen fallen als sogenannte Güterhändler unter die Prüfungs- und Meldepflichten des Geldwäschegesetzes. Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU Financial Intelligence Unit) ist national zuständig für Sammlung, Auswertung und Meldungen von verdächtigen Transaktionen. Die seit Beginn dieses Jahres geltenden Neuregelungen des Geldwäschegesetzes muss sich jeder, der grundsätzlich zur Abgabe von Verdachtsmeldungen verpflichtet ist (also auch jeder Hersteller) bei der FIU registrieren. Dies dient der schnellen Verfolgung von Geldwäsche im neuen Informationsverbund der FIU.

>> Tipp:

  • Anmeldung über das elektronische Portal https://goaml.fiu.bund.de/Home#, ebenso Hinweise zu Meldungen
  • Unternehmen sollten ein Geldwäsche-Manual erstellen, um ihre Geschäftsvorfälle rechtssicher behandeln zu können

Schutz für Whistleblower im Unternehmen

Die EU hat mit der Whistleblower Richtlinie die Mitgliedstaaten verpflichtet, Hinweisgeber gesetzlich zu schützen. Deutschland hat die Richtlinie bislang nicht in nationales Recht umgesetzt, Frist war bis Oktober 2019. Die EU-Vorschrift kommt daher gegebenenfalls direkt zur Anwendung. Die Richtlinie empfiehlt einen Meldevorgang, zu dem Hinweisgeber aber nicht verpflichtet sind.

  1. Interne Meldung
  2. Meldung an die zuständige Behörde
  3. Meldung an die Öffentlichkeit

Hinweise können sich auf interne Missstände und Verfehlungen beziehen, wie z.B. Diskriminierung, Korruption, Betrug und Wettbewerbsverstöße.

>> Tipp:

  • Unternehmen sollten ein Verfahren zur Meldung definieren und dieses ihren Mitarbeitern kommunizieren, um Reputationsschäden und finanzielle Risiken zu vermeiden.

Lieferkettengesetz trifft Mittelstand

Das neue Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr 3.000 MA ab 2013 und mit mehr als 1.000 MA ab 2024, dass bei ihnen und in ihrer Zulieferkette Mindeststandards zu Gesundheit, Umwelt und Ethik eingehalten werden. Allerdings werden diese verpflichteten Unternehmen diese Anforderungen auch an ihre Zulieferer vertraglich weiterreichen – so wie dies bereits mit anderen Compliance Anforderungen gängige Praxis ist (Kaskadeneffekt). Halten die Zulieferer die Standards nicht ein, drohen ihnen Vertragsstrafen, Kündigungen und Delisting. Daher müssen auch mittelständische Unternehmen Wert auf eine geeignete Zulieferkette und Dokumentation legen.

>> Tipp:

  • Prüfen Sie, für Ihre Branche Zertifizierungen angeboten werden und ob ihre Zulieferer entsprechend zertifiziert sind.

Datenschutzkonflikte mit Mitarbeitern

Mehr als die Hälfte der Anzeigen zu Datenschutzverletzungen durch Unternehmen stammen von Mitarbeitern von Unternehmen und Organisationen. Die Aufsichtsbehörden sind entsprechend in großem Umfang mit Verfahren zum Mitarbeiterdatenschutz befasst. Tatsächlich fallen bisherige Streitpunkte aus dem Arbeitsrecht nun auch unter das Datenschutzrecht, etwa Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Mitarbeitern. Dabei kommt es nicht auf das digitale Format an, sondern die Information als solche ist geschützt. So kann auch die Weitergabe von qualifizierten Personalinformationen innerhalb der Geschäftsleitung eine Verletzung darstellen. Die Aufsicht verfolgt dazu eine strenge Bußgeldpolitik – Unternehmen mit zum Beispiel 20 Mio Umsatz kann ein Bußgeld bis zu 50.000 EUR treffen.

>> Tipp:

  • Stellen Sie in einem Check fest, ob Ihr Unternehmen zum Datenschutz rechtssicher aufgestellt ist oder ihre Prozesse anzupassen sind.

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Märkte

Alles neu – das Warenkaufgesetz 2022

In wenigen Wochen – ab 01. Januar 2022 – gelten neue Bedingungen für den Warenkauf. Das neue Warenkaufgesetz stärkt nach Vorgabe der EU-Warenkaufrichtlinie die Rechte von Verbrauchern und gilt als die größte Veränderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) seit der Schuldrechtsreform 2001. Die neuen Regeln gelten für alle Kaufverträge, nicht nur für Online-Verträge. So wird der Begriff des Mangels schärfer gefasst und gilt nun auch, wenn die Ware nicht bestimmten subjektiven Anforderungen des Käufers und bestimmten objektiven Merkmalen entspricht; damit kommt es nicht mehr nur auf die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit an. Zudem verlängert sich die Frist für die Beweislast des Verkäufers von 6 Monaten auf ein Jahr. In der Zeit muss er beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang noch nicht bestand. Das Gesetz fasst auch die Regelungen zu digitalen Produkten und Leistungen neu.  Jedes Unternehmen mit Verkäufen an Verbraucher aber auch mit bestimmten B2B-Geschäften muss jetzt seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen aktualisieren und an das neue Recht anpassen, andernfalls können AGB ab Januar unwirksam werden.

>> Tipp:

  • Prüfen Sie, welche Änderungen genau Ihr Unternehmen und Ihre AGB betreffen
  • AGB (für B2B und B2C) anpassen
  • Muster für Garantievereinbarungen anpassen
  • Ggf. Kontakt mit Herstellern und Lieferanten aufnehmen und bestehende Verträge aktualisieren
  • Verkaufsinformationen und Produktbeschreibungen aktualisieren
  • Alle Einkaufs- und Verkaufsabläufe sorgfältig dokumentieren (Stichwort Beweislastumkehr)
    interne Betriebsabläufe anpassen („Compliance“)
  • die übliche Nutzungsdauer der angebotenen Waren ermitteln

Lieferengpässe und Preisanstiege – wer trägt die Risiken?

Zunehmend wirken sich Engpässe in der Beschaffung negativ auf die Produktion und Lieferfähigkeit von Unternehmen aus. Dabei leidet nicht nur die Automobilindustrie unter dem Chipmangel, auch viele andere Branchen sind von Materialmangel betroffen. Da die Nachfrage das Angebot überteigt, steigen auch die Preise. Bei laufenden Verträgen könnte die Lieferpflicht wegen höherer Gewalt ausgesetzt sein, allerdings bei weitem nicht in allen Fällen. Preiserhöhungen lassen sich hingegen nur einfordern, wenn dies aufgrund einer veränderten Geschäftslage begründet wäre.

>> Tipp:

  • Prüfen Sie Ihre Verträge und neuen Entwürfe ob diese Sonderregelungen für Pandemie und andere Sonderereignisse enthalten.

Einreise von EU- Bürgern in die USA

Reisende aus den Schengen-Staaten dürfen ab November auch ohne National Interest Exception (NIE) in die USA einreisen, wenn sie vollständig geimpft sind. Eine vollständige Impfung erfordert mit BionTech/Pfizer und Moderna zwei Injektion, mit Johnson & Johnson eine. Die Impfungen müssen mindestens zwei Wochen zurückliegen und der Reisende muss einen frischen negativen Covid 19 Test vorlegen (max. 3 Tage). Bei der Einreise werden die Kontaktdaten registriert (Mail, Phone), die Anforderungen an Visa oder ESTA-Bescheinigung  gelten wie bislang.

In 120 Minuten um die Welt
Eine außenwirtschaftliche Erlebnisreise – am 7. Dezember 2021

Als Partner des Außenwirtschaftsforums laden wir Sie heute gerne zum virtuellen Außenwirtschaftstag ein: Die Reise-Stationen Russland – China – USA – UK sind vier wichtige Märkte, und wir betrachten sie unter außenwirtschaftlichen Aspekten. Wie ist die gegenwärtige Situation vor Ort, aber auch, welche Entwicklungen sind für das Jahr 2022 zu erwarten? Perspektiven, Chancen und Risiken – aus Moskau, Shanghai, New York und London!

Hierüber informieren aktuell dortige Repräsentanten. Zudem haben wir kompetente Reisebegleiter an Bord, die aus unterschiedlichen Blickwinkeln diese Länder betrachten und Informationen liefern, die allesamt von großer Bedeutung für unsere Unternehmen sind. Themen wie Lieferkettenproblematik, Geschäftsreisen aktuell, Global Working, steuerliche Aspekte, und verschiedenes mehr.

>> Hier geht es zur Anmeldung

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Personal

Kein Lohnanspruch im Lockdown

Die aktuelle massive Steigerung der Infektionen in der Corona-Pandemie führt nicht nur zu weiteren medizinischen Maßnahmen, sondern auch zu strikteren Regeln im Arbeitsverhältnis: Kontrollrechte des Arbeitsgebers zum Stand der Schutzmaßnahmen, Einschränkung der Vergütung bei Arbeitsverhinderung durch Corona und manches mehr. Bereits seit Beginn der Krise berichten wir auf unserem Corona Helpdesk über aktuelle Entwicklungen in der Corona Pandemie.

>> Tipp:

Expertengespräch – Mitarbeiter international mobil
Was müssen Sie als Unternehmen und Mitarbeiter beachten?

Immer mehr Mitarbeiter wünschen sich räumliche und zeitliche Flexibilität im Beruf und auch Arbeitgeber öffnen sich verstärkt für neue Arbeitskonzepte. Doch was ist eigentlich bei Home Office, Auslandsaufenthalten und Co. zu beachten? In unserem Expertengespräch beleuchten wir anhand von 3 konkreten Szenarien Fragen rund um die Themen mobiles Arbeiten und interne Mobilität (Workforce Transformation) vom Bedarf bis zur Lösung. Wir zeigen, wie Mobilität in der Arbeitswelt praxisnah und rechtlich korrekt gelebt werden kann.

>> Hier geht es zur Anmeldung

Mitarbeiter im Ausland

Der internationale Einsatz von Mitarbeitern nimmt stetig zu – damit aber auch die im Unternehmen zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen: Steuern, Sozialversicherung und private Absicherung im Ausland, aber auch im Inland. Unter Umständen muss der Arbeitgeber Steuern und Abgaben in mehreren Staaten gleichzeitig entrichten. Eine Steuerpflicht im Ausland kann sogar entstehen, wenn der Mitarbeiter dort kein Gehalt bezieht, sondern im Heimatland.

 >>  Lesen Sie mehr dazu in unserer Reihe Compact
https://www.herfurth.de/kanzlei/publikationen/compact/

Technologie

Digitalpolitik in Europa

Mit dem Digital Markets Act will die EU-Kommission neue Regeln schaffen, die den großen Digitalunternehmen und Ihrer Dominanz entgegenwirken sollen. Diese Gatekeeper werden als besonders gefährlich für freien und fairen Wettbewerb angesehen, weil sie sich zunehmend zu ganzen Ökosystemen über Branchen hinweg entwickeln, die neuen und kleineren Wettbewerbern keine Chancen zu Entwicklung und Wachstum mehr lassen. Gatekeeper dürfen daher bestimmte Methoden nicht mehr anwenden, etwa ihre eigenen Produkte in Vergleichen vor Wettbewerbern positionieren. Die Verbote sollen unmittelbar wirken und nicht erst eine Unterlassungsverfügung der Wettbewerbsbehörde benötigen – die oft der Entwicklung hinterherläuft. Soeben hat der Rat den Verordnungsentwurf der Kommission behandelt, nun ist das Europäische Parlament anzuhören. Die deutsche Monopolkommission begrüßt das Vorhaben, empfiehlt allerdings eine scharfe Fokussierung auf die sehr großen Digitalunternehmen (GAFAM).

Rechtsrisiken bei Cyberangriffen

Verlangen Angreifer für die Wiederherstellung der Systeme und Daten von Unternehmen die Zahlung eines Lösegeldes, so kommen Unternehmen dieser Forderung oftmals nach. Dies kann aber rechtliche Konsequenzen für die Unternehmen selbst haben. Mit einer solchen Zahlung werden die Angreifer nicht nur finanziell unterstützt, sondern hierin kann auch eine illegale Geldwäsche liegen. Im Falle des Vorliegens eines NDA verpflichten sich Unternehmen üblicherweise gegenüber Geschäftspartnern, deren Geschäftsgeheimnisse gegen unbefugten Zugriff zu schützen und den Bruch eines solchen Geheimnisses an den Geschäftspartner zu melden. Im Falle des Verstoßes drohen regelmäßig Vertragsstrafen.

>>  Tipp:

  • Zahlen Sie die Lösegeldforderung nicht, wenn Sie Opfer eines Cyberangriffs werden. Eine Zahlung zeigt den Angreifern den Erfolg des Angriffs und führt dazu, dass die Schadsoftware weiterentwickelt und noch häufiger genutzt wird. Zudem besteht keine Garantie dafür, dass die Angreifer auf die Zahlung hin die Entschlüsselung tatsächlich ermöglichen oder Sie nicht zu einem späteren Zeitpunkt erneut angreifen.

Defizite bei digitaler Compliance

Mit der Digitalisierung von Arbeitsprozessen und vermehrtem digitalen Arbeiten erhöhen sich auch die Risiken von Unternehmen, Opfer von Datendiebstahl und Hackerangriffen von Dritten oder auch von eigenen Mitarbeitern zu werden. Allerdings werden in der deutschen Wirtschaft digitale Compliance-Risiken weiterhin unterschätzt. Ein fehlender Digitalisierungsgrad des Unternehmens oder fehlende Fachkenntnis in den Compliance-Abteilungen sind häufig die Ursache hierfür. Die Konsequenz sind neben einem Reputationsschaden behördliche Verfügungen, hohe Bußgelder und Schadensersatzklagen.

>>  Tipp:

  • Digitalisieren Sie Ihre Unternehmen möglichst schnell und vernachlässigen Sie hierbei nicht die digitale Compliance.

Beschäftigtendatenschutz – der rechtssichere Umgang mit privaten Daten im Betrieb

An jedem Arbeitstag hinterlassen Ihre Mitarbeiter eine Datenspuren im Betrieb, insgesamt an 1.400 Stunden im Jahr. Welche dieser Daten dürfen Sie als Arbeitgeber sammeln und nutzen? Welche Daten dürfen die Mitarbeiter lesen oder löschen lassen? Wo und wie müssen Sie den Betriebsrat einbinden?

>>  Tipp:

Daten am Arbeitsplatz – jeder hat Verantwortung

Die Persönliche Daten Ihrer Mitarbeiter, Kunden und anderer müssen Sie geschützt und sicher behandeln, das verlangt bereits das Datenschutzrecht. Aber auch Ihre Unternehmensdaten dürfen nicht in falsche Hände gelangen. Tatsächlich gehen aber zunehmend Daten durch Sorglosigkeit oder Angriffe verloren – oft sind menschliche Fehler die Ursache.

>>  Tipp:

Gestaltungsmöglichkeiten: So gewährleisten Sie den Datenschutz

 Unternehmen sind angehalten, zum frühestmöglichen Zeitpunkt der Gestaltung technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, die darauf ausgelegt sind, die Privatsphäre zu schützen und Datenschutzgrundsätze von Beginn an zu garantieren.

>>  Tipp:

Lernen Sie in unserem Workshop, welche Voreinstellungen sicherstellen, dass personenbezogene Daten mit dem größtmöglichen Datenschutz verarbeitet werden.
https://digitalzentrum-hannover.de/

Clouds und Social Media – Rechtssicher im Netz 

Daten und Prozesse in Social Media, in Apps und in der Cloud erobern immer mehr Bereiche und Funktionen. Mit jeder Nutzung geben Sie aber auch einen Teil Ihrer betrieblichen Kontrolle aus der Hand. In der Steuerung von Prozessen und im Umgang mit den Daten müssen Sie sich also auf Ihren Anbieter verlassen können. Wie ist das Hochladen von Dateien in eine Cloud rechtlich zu bewerten, wer haftet bei Datenschutzverstößen in der Cloud?

>> Tipp:

Lernen Sie in unserem Workshop, wie Sie rechtsicher in sozialen Netzwerken agieren, Werbung gestalten oder auf eine Abmahnung reagieren.
https://digitalzentrum-hannover.de/

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Business4School

Business4school zu Wirtschaft in Staat und Gesellschaft

Das aktuelle Wintersemester des BusinessCollege führt die Schülerinnen und Schüler in gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge ein: Volkswirtschaft und Wirtschaftspolitik, Staatsfinanzen, Banken und Finanzwesen, Infrastruktur und Energie. Auch in der aktuellen Form als OnlineCollege zeigen die Teilnehmer großes Interesse, zum Beispiel mit Beiträgen an der Diskussion:

„Der Konsum der Verbraucher ist am ehesten geeignet, kurzfristig Wirtschaftswachstum zu erzeugen, schätzen die Schülerinnen und Schüler von business4school. In der Kurzumfrage am CollegeAbend zu Gesamtwirtschaft meinten dies 57 % der knapp 150 Teilnehmer. Danach folgten mit 48 % Investitionen von Unternehmen und mit 40 % Steuersenkungen. Für weniger erfolgversprechend hielten die Teilnehmer niedrige Zinsen und Finanzmittel (30 %) und Beschäftigungsförderung (27 %). Für ein langfristiges Wachstum seien dagegen breite Bildung (65 %) und Wissenschaft und Forschung (63 %) am wichtigsten, danach eine gute Infrastruktur (57 %) und offene Märkte (49 %). Geringere Bedeutung haben nach dem Eindruck der Teilnehmer ein gutes Sozialsystem (24 %), Umweltschutz (22%), niedrige Steuern (20%) und ein liberales Arbeitsrecht (17%).“

Die CollegeAbende im Wintersemester von business4school finden wieder online statt, um einen sicheren Ablauf zu gewährleisten, teilnehmende Standorte mit knapp 200 Schülerinnen und Schülern sind Göttingen, Braunschweig, Hannover, Hildesheim und Weserbergland.

>> Tipp:

Sprechen Sie uns an!

Tel: +49 511-30756-0
Oder schreiben Sie uns:

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