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Arbeitgeber müssen nicht nur Homeoffice anbieten, sondern ab heute müssen Arbeitnehmer das Angebot auch annehmen

Hannover, 26. April 2021  |   Ab heute müssen Arbeitnehmer ins Homeoffice wechseln, wenn ihnen der Arbeitgeber dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben anbietet und soweit keine Gründe dem Arbeiten im Homeoffice entgegenstehen. Gründe, die dem beispielsweise entgegenstehen, sind unzureichende technische Ausstattung oder räumliche Störung durch Dritte. Arbeitnehmer, die trotz des Angebots des Arbeitgebers nicht im Homeoffice arbeiten wollen, müssen dies mitteilen, wenn der Arbeitgeber danach fragt. Der Arbeitgeber wiederum ist nicht verpflichtet, die Ablehnungsgründe zu erfragen oder ihre Stichhaltigkeit zu überprüfen. Vor allem dürfen Arbeitgeber die vom Arbeitnehmer gegebene Begründung nicht durch Kontrollbesuche des Zuhauses von dem Arbeitnehmer überprüfen.

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