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Hannover, 10. Oktober 2016  |  Die rechtliche und steuerliche Gestaltung von Immobilientransaktionen in den USA war einer der Schwerpunkte in der Alliuris Konferenz in New York. Josh Bernstein und Ian Shane haben eine zusammenfassende Darstellung zu den Besonderheiten des Immobilienerwerbs in den USA erstellt:

So wird das Eigentumsrecht des Verkäufers nicht durch das Grundbuch nachgewiesen, sondern mit einer title insurance abgesichert. Es geht zum closing date über, Zahlungen erfolgen über Konten der Anwälte oder von Treuhändern. In der steuerlichen Behandlung kommen verschiedene Modelle zum Einsatz, so ein persönlicher Erwerb oder der Erwerb über eine US Gesellschaft. Unter Umständen sind aber Veräußerungsgewinne wohl bei dem alleinigen Gesellschafter zu versteuern, ohne dass sie in gleicher Weise auf die deutsche Steuer angerechnet werden können. Der Aufsatz ist abrufbar unter redaktion@herfurth.de.

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